Gerichtsbeschluss: Quarantänepflicht für “Kontaktperson der Kontaktperson” gekippt

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MANNHEIM / LUDWIGSBURG. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit heute bekannt gewordenem Beschluss die Quarantäne-Regelung zu Haushaltsmitgliedern von Kontaktpersonen eines mit einer Corona-Virusvariante Infizierten außer Vollzug gesetzt. Dies bedeutet, dass ab sofort in Baden-Württemberg Kontaktpersonen von Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne müssen.

Bisher mussten sich nach der „Coronaverordnung Absonderung“ Haushaltsangehörige einer Kontaktperson der Kategorie 1 oder der Kategorie Cluster-Schüler ebenfalls in Quarantäne begeben, wenn bei der positiv getesteten Person eine Virusvariante festgestellt wurde. Die Quarantäne der Haushaltsmitglieder von Kontaktpersonen der Kategorie 1 oder der Kategorie Cluster-Schüler endete mit dem Ende der Quarantänezeit der Kontaktperson nach der Benachrichtigung durch die zuständige Behörde. Aufgrund der VGH-Entscheidung können nun alle Betroffenen, die zum genannten Personenkreis gehören, die Quarantäne verlassen.

Das Landratsamt Ludwigsburg geht davon aus, dass das Land seine „Coronaverordnung Absonderung“ entsprechend anpassen wird.

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Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an die Corona-Bürgerhotline 07141 144-69400 des Landratsamts wenden.

red

Quelle: Landratsamt Ludwigsburg