Geschenke: Auf die Lieferzeit achten

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Die Vorweihnachtszeit beginnt, und viele Händler haben derzeit Lieferschwierigkeiten. Was Verbraucher beim Online-Kauf beachten sollten, damit die bestellten Geschenke rechtzeitig unter dem Weihnachtsbaum liegen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Die VZB erreichen immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die die Folgen aktueller Lieferengpässe zu spüren bekommen. “Nicht immer gehen Online-Shops mit Lieferverzögerungen von vornherein offen um – hat das doch häufig einen direkten Einfluss auf die Kauflust der Verbraucher”, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB.

Stattdessen werden auf den Produktseiten konkrete Lieferzeiten angegeben und die Kunden dann vertröstet. Auch kommt es vor, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich verbindliche Lieferzeitangaben wieder relativiert werden. Manche Onlinehändler behalten sich zudem pauschal das Recht vor, den Vertrag bei nicht lieferbaren Waren rückgängig zu machen. All dies ist kurz vor Weihnachten sehr ärgerlich.

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Bei Online-Bestellungen sollten Verbraucher aktuell genau nachprüfen, welche Lieferzeit der Händler angibt. “Kunden müssen wissen, wie lange sie höchstens auf die Bestellung zu warten haben. Auch sollten Verbraucher nicht zu kurzfristig vor dem anstehenden Weihnachtsfest bestellen und bei ‘ca.-Fristen’ einen kleinen Puffer einbauen”, so Neukamp, und ergänzt: “Das Jahr 2021 ist definitiv keine gute Zeit für Last-Minute-Käufer.”

Online-Shops müssen nicht nur einen bestimmten Liefertermin angeben, sondern den genannten Termin auch einhalten. Kommt die Ware nicht pünktlich, können Betroffene dem Händler eine Frist setzen, innerhalb derer die Ware da sein soll. Hält der Händler auch die nicht ein, können Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Hier ist das Recht zwar auf der Seite der Betroffenen, vermeidet aber trotzdem nicht, dass möglicherweise kein Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegt. “Damit die Lieben dann nicht leer ausgehen, kann auch ein kreativ gestalteter Gutschein Freude bereiten”, gibt Neukamp daher als Tipp mit.

Letztlich benötigen alle Beteiligten – gerade in schwierigen (Liefer-)Zeiten – eine größtmögliche Transparenz, um eine sinnvolle Kaufentscheidung treffen zu können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat daher bereits verschiedene Möbelhändler erfolgreich abgemahnt, die verbraucherunfreundliche Regelungen im Hinblick auf Lieferzeitangaben oder zum Rücktritt vorhielten.

Andreas Peters / glp