Gesundheitsamt Ludwigsburg meldet weiter rückläufige Corona-Zahlen

Aktuelle Corona-Zahlen für Deutschland:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am frühen Dienstagmorgen vorläufig 113.522 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Das waren 17,0 Prozent oder 23.276 Fälle weniger als am Dienstagmorgen vor einer Woche. Die Inzidenz sank laut RKI-Angaben von gestern 639,5 auf heute 632,2 neue Fälle je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage. (Stand: 03.05.22 – 03.11Uhr)

Und so sehen die Corona-Zahlen im LANDKREIS LUDWIGSBURG aus: 

Das Gesundheitsamt Ludwigsburg hat am Dienstag in der Summe vorläufig 518 (Vortag: 747) neue Corona-Fälle gemeldet. Die Inzidenz sinkt und liegt laut dem Landratsamt aktuell bei 429,9 Vortag: (465,5). Die Zahl der Corona-Toten im Kreis Ludwigsburg liegt bei mindestens 709. (Stand: 03.05.22 – 16Uhr)

Baden-Württemberg passt Quarantäne- und Isolationsregeln an

Auch Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Ab Mittwoch beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig.

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 2. Mai 2022, die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt ab Dienstag, 3. Mai 2022, in Kraft. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

Weiterhin Isolationspflicht nach positivem Testergebnis

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (zum Beispiel Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai 2022 in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

red