Gesundheitsministerin stellt telefonische Krankschreibung auf den Prüfstand

Gesundheitsministerin Nina Warken will die Regelung zur telefonischen Krankschreibung überprüfen. Hintergrund sind Hinweise auf möglichen Missbrauch und ein im internationalen Vergleich hoher Krankenstand in Deutschland. Die Bundesregierung will prüfen, ob und wie die seit der Corona-Pandemie geltenden Regeln angepasst werden müssen.

Von Lea Brandt – 07.49 Uhr

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 Berlin – Der Fortbestand der telefonischen Krankschreibung wird nun auch von der zuständigen Bundesministerin infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte eine Überprüfung der Regelung an. Die Regierungsparteien hätten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Missbrauch auszuschließen, sagte sie dem „Tagesspiegel“ (Dienstagausgabe).

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„Genau das werden wir angehen und die aktuellen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Wir brauchen praktikable Lösungen“, sagte die CDU-Politikerin. Die Gesundheitsministerin reagierte damit auf Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hatte am Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung in Baden-Württemberg den aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand der Deutschen kritisiert.

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Im Schnitt kämen die Beschäftigten in Deutschland auf 14,5 Krankentage, sagte der CDU-Politiker in Bad Rappenau bei Heilbronn. Als Ursache hierfür sieht Merz auch die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Diese war 2021 während der Corona-Pandemie geschaffen worden, der frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) etablierte sie dauerhaft. „Während der Coronazeit begründet richtig, heute immer noch?“, fragte der Kanzler wörtlich.

Warken bekräftigte nun die Worte des Kanzlers. Die Äußerungen des Bundeskanzlers seien zunächst eine Tatsachenbeschreibung. „Im internationalen Vergleich ist der Krankenstand in Deutschland hoch“, sagte die Gesundheitsministerin. Darauf hinzuweisen sei in keiner Weise gegen diejenigen gerichtet, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind. „Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die niedrigschwellige Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung missbräuchlich ausgenutzt werden kann.“