Gewalt gegen Polizisten: GdP fordert härtere Strafen und schnellere Verfahren

Angriffe mit Feuerwerkskörpern auf Einsatzkräfte haben sich zur ernsten Bedrohung entwickelt. Die Gewerkschaft der Polizei fordert deshalb schnelle Gerichtsverfahren und konsequente Strafen für Täter, die Polizisten an Silvester mit Böllern angreifen – sonst verpuffe jede Abschreckung. Gerade in Großstädten seien die Zustände nicht länger hinnehmbar.

(red) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert schnellere Gerichtsverfahren für Täter, die rund um die Silvesternacht Polizisten und andere mit Böllern verletzen.

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Dem „Tagesspiegel“ sagte GdP-Chef Andreas Roßkopf: „Bei Angriffen gegen unsere Kolleginnen und Kollegen muss die Strafe mit aller Härte auf dem Fuße folgen.“ Roßkopf bedauerte: „Leider hat sich politisch trotz der großen Bestürzung im letzten Jahr an Silvester bislang nichts geändert.“

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Zuletzt hatte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, Angriffe auf Polizisten härter bestrafen zu wollen. „Solche Strafen müssen aber auch zeitnah umgesetzt werden, sonst schrecken sie niemanden ab“, sagte Roßkopf. „Monatelange Verfahren sowie moderate Urteile bringen uns da nicht weiter. Wir sprechen hier nicht von Kavaliersdelikten, sondern von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.“

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In Berlin habe man im vergangenen Jahr gesehen, welchen Schaden Feuerwerksraketen und Kugelbomben anrichten könnten. „Dabei handelt es sich ganz klar um gefährliche Sprengstoffe, die erhebliche Verletzungen bis hin zum Tod verursachen können“, warnte Roßkopf. „In einigen Bereichen in deutschen Großstädten und an Hauptbahnhöfen haben sich Situationen entwickelt, die nicht mehr akzeptabel sind.“ Für viele Polizisten sei Silvester „sehr herausfordernd“, denn „es besteht immer die Gefahr, verletzt zu werden“.

Der GdP-Vorsitzende befürwortete in diesem Zusammenhang auch stärkere Grenzkontrollen. „Zoll und Bundespolizei haben gerade jetzt zu Silvester an den Grenzen zu Polen und Tschechien ein Auge auf illegale Böller, die über die Grenze gebracht werden sollen.“ Auch diese Kontrollen, so Roßkopf, zeigten aber nur Wirkung, wenn Strafen „sehr schnell und mit aller Konsequenz durch die Gerichte umgesetzt werden“.