Glühwein-Fans: Hände weg vom Steuer

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Die hochprozentigen Versuchungen lauern Weihnachten überall. Egal, ob auf der Betriebsfeier oder beim Besuch eines Weihnachtsmarktes. Da denken sich viele: Ein Gläschen Glühwein oder eine Tasse leckerer Pusch kann doch nicht schaden. Natürlich nicht. Aber nur, wer anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, muss kein böses Erwachen fürchten und fährt stets auf der sicheren Seite.

Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, teilen Experten mit. Daher sollte das eigene Auto in diesem Fall stets stehenbleiben. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer. 35.326 Unfälle unter Alkoholeinfluss wurden 2017 registriert, teilt der ACE Autoclub mit. Dadurch wurden 16.571 Menschen verletzt und 231 getötet. Zudem erhöht sich die Schwere der Unfälle unter Alkoholeinfluss.

Und was sagt der Gesetzgeber? Bei Fahrauffälligkeiten gibt es ab 0,3 Promille Fahrverbot, Punkte und Bußgeld. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird mit bis zu 1.500 Euro und drei Punkten in Flensburg zur Kasse gebeten. Unter Umständen muss dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Als “absolut fahruntüchtig” gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille unterwegs ist. Mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, Geldstrafe und drei Punkte in Flensburg sind die Folge. Im Falle eines Unfalls riskiert der alkoholisierte Fahrer zudem seinen Vollkasko-Versicherungsschutz.

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Tipp der Experten: Schon im Vorfeld einer Feier sollte geklärt werden, wie der Heimweg organisiert wird. Und noch etwas sollten Glühwein-Fans beachten: Wer lange feiert, darf sich auch am nächsten Morgen nicht einfach hinter das Steuer eines Autos setzen. Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut, pro Stunde lediglich 0,1 Promille. Da steigt so mancher verkatert aus seinem Bett. mid/rlo