Grillen auf dem Balkon: Darf man das?

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Im Sommer wollen viele Menschen schöne Sonnenstunden auf dem Balkon oder der Terrasse genießen. Dabei ein kühles Bierchen trinken und vielleicht etwas Leckeres auf den Grill schmeißen. Da stellt sich sofort die Frage: Was darf man überhaupt auf dem Balkon. Experten des Versicherers ARAG nennen ein paar Regeln.

Balkone und Terrassen gehören mit zur vermieteten Wohnung. Mieter haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Man darf also auf jeden Fall Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen. Mieter dürfen natürlich auf dem Balkon auch essen, trinken, oder sich sonnen.

Das Grillen auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses kann durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung sogar ganz und gar verboten werden. Halten sich die Mieter trotz Abmahnung nicht an das Verbot, so darf ihnen fristlos gekündigt werden (LG Essen, Az.: 10 S 438/01).

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Eine andere gültige juristische Entscheidung besagt, dass im Rahmen einer Eigentumswohnanlage durch schlichten Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung ein Verbot für das Grillen mit offener Flamme ausgesprochen werden kann. Eine derartige Regelung sei aus Gründen des Feuerschutzes und zur Vermeidung von Rauch möglich (LG München I, Az.: 36 S 8058/12), heißt es höchstrichterlich.

Doch auch wenn kein Grillverbot besteht, raten die Experten von vorneherein zu gegenseitiger Rücksichtnahme. Grillfreunde sollten darauf achten, dass Wärme- und Rauchentwicklung nicht überhand nehmen und dass die entstehenden Dünste nicht in die Nachbarwohnungen ziehen können. Hier hilft oftmals die Nutzung eines Elektro- oder Gasgrills, da dieser lediglich Essens-, aber keinen Ruß- oder gar Spiritusgeruch absondert. wid/rlo