Grundsteuer-Reform beschlossen

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 Die Reform der Grundsteuer ist ein heißes Eisen. Mehrfach haben sich Politiker daran versucht und die Finger verbrannt. Doch jetzt hat der Bundestag nach langem Tauziehen mit den Ländern die Reform beschlossen. Bis zum Jahresende muss sie umgesetzt werden.

Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Das letzte Wort dazu haben die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen. So kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort um mehrere Hundert Euro unterscheiden.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung über die Reform. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, es sei gut, dass die Grundsteuer wertorientiert bleibe. “Ob ich in einer Villa in bester Lage wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird.” Laut Dedy werde die neue Grundsteuer erstmals im Jahr 2025 erhoben.

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Die Grundsteuer muss bis Jahresende reformiert sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie in der bisherigen Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt. Die Werte dafür stammten im Westen aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus den 1930er Jahren.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro eine wichtige Einnahmequelle. Wenn die Reform bis Ende Dezember 2019 nicht gelingt, würde dieses Geld wegfallen, heißt es auf tagesschau.de. Am 8. November 2019 soll der Bundesrat über die Reform entscheiden.

Ralf Loweg