Hartz-IV-Satz für Strom reicht nicht

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Der für das Jahr 2022 errechnete Hartz-IV-Satz enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich das Minus für Alleinlebende auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Haushalte, die in der Grundversorgung beliefert werden, müssten bis zu 196 Euro an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen.

Der Hintergrund: Zum 1. Januar 2022 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei auf 449 Euro pro Monat steigen. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Stromrechnung vorgesehen.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden (kWh) belaufen sich aber nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf monatlich 44,33 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,91 Euro monatlich den Regelsatz um durchschnittlich 34 Prozent.

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Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, ist regional stark unterschiedlich. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 52,75 Euro für Strom aufwenden und damit rund 45 Prozent mehr als vorgesehen. Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 196 Euro. In Schleswig-Holstein belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,75 Euro (+ 42 Prozent), in Thüringen auf 50,75 Euro (+ 39 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier aber immer noch rund 18 Prozent.

Muss Wasser dezentral etwa per Durchlauferhitzer erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und -kosten weiter an. Zusätzlich rund 750 kWh verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit der elektrischen Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut zehn Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten liegen aber bei mehr als 20 Euro.

“Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter”, heißt es bei Verivox. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen. Im kommenden Jahr werde sich der Fehlbetrag in der Grundversorgung auf durchschnittlich 150 Euro belaufen.

Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 sei der Regelsatz schrittweise um rund 30 Prozent gestiegen, von 345 Euro auf 449 Euro. Die Strompreise hätten sich hingegen im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 59 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 80 Prozent.

Die Experten: “Mit einem Anbieterwechsel können Hartz-IV-Empfänger ihre Kosten senken. Allerdings prüfen viele Stromanbieter vor Vertragsabschluss die Bonität der Kunden und behalten sich vor, die Belieferung abzulehnen.” Grundsätzlich gilt: “Wer die Möglichkeit zum Anbieterwechsel hat, sollte nicht zögern”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox.

Rudolf Huber / glp