Haus am Salon in Ludwigsburg wird zur Unterkunft für Geflüchtete umgebaut

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Die Aufnahme geflüchteter Menschen erfolgt in Baden-Württemberg nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Demnach ist der Landkreis dafür verantwortlich, die so genannte vorläufige Unterbringung von Geflüchteten sicherzustellen, während die Stadt für die Anschlussunterbringung zuständig ist. Das heißt: Kommunen sind dann für die Geflüchteten zuständig, sofern diese keine eigene Wohnung finden.

Um eine dezentrale und bestmögliche Unterbringung zu erreichen, werden Geflüchtete, soweit möglich, in kleineren Unterkünften im gesamten Stadtgebiet Ludwigsburg untergebracht. Um die Kapazitäten aufzustocken, plant die Stadtverwaltung von Ludwigsburg, das Haus am Salon auf der Karlshöhe in eine Unterkunft für bis zu 80 Personen umzubauen. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger findet am Montag, 23. Januar, um 19 Uhr im Ostsaal der Karlshöher Kirche statt, wo Vertreter der Stadtverwaltung über die aktuelle Entwicklung und die zeitliche Planung der Unterkunft informieren wollen

red

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