Höchste Gefahr durch illegales Feuerwerk

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Auch zum Jahreswechsel 2021/2022 ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Raketen und Böllern wegen der Corona-Pandemie verboten. Ein generelles Feuerwerksverbot gibt es jedoch nicht. Falls in Privathaushalten noch Feuerwerk aus den Vorjahren vorhanden ist, darf das gezündet werden, so der TÜV-Verband.

Trotz des Verkaufsverbots wird nach wie vor Feuerwerk in dubiosen Online-Shops oder von fliegenden Händlern auf der Straße buchstäblich aus dem Kofferraum heraus angeboten. In Nachbarländern wie Polen oder Tschechien ist der Feuerwerksverkauf ganzjährig erlaubt. Und hier gibt es auch viele pyrotechnische Produkte, die in Deutschland aus guten Gründen nicht verkauft werden dürfen.

“Feuerwerkskörper sollten grundsätzlich aus seriösen Quellen stammen”, sagt Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte des TÜV-Verbands. “Von Böllern, die auf Märkten im Ausland, über suspekte Social-Media-Kanäle oder im Hinterzimmer von Kiosken angeboten werden, sollte man unbedingt die Finger lassen.” Viele illegale Böller haben eine weitaus stärkere Explosionswirkung als legale Produkte. Feiernde sollten deshalb wenn es denn unbedingt sein muss nur Feuerwerk abfeuern, das in Deutschland zugelassen ist.

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Hauptbestandteil von Feuerwerk ist Schwarzpulver. Feuerwerkskörper der Gefahrenkategorie 3 und 4 enthalten so große Mengen des Explosivstoffs und weiterer gefährlicher Stoffe, dass sie nur von Personen mit behördlicher Erlaubnis oder Pyrotechnikern erworben und gezündet werden dürfen. Für den privaten Erwerb und Gebrauch sind in Deutschland Feuerwerke der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk wie beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen) und F2 (Kleinfeuerwerk wie herkömmliche Raketen und Böller) zugelassen.

“In einigen Nachbarländern wie Polen gelten andere Sicherheitsstandards. Feuerwerk der Kategorie F3 darf dort ganzjährig im Einzelhandel gekauft und ohne besondere Genehmigung gezündet werden”, sagt Dinkler. “Der Import von Feuerwerk der Kategorie 3 nach Deutschland und das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist hier verboten.” Wer einen nicht zugelassenen Feuerwerkskörper importiert oder verwendet, kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Es ist nicht immer leicht, auf den ersten Blick zu erkennen, ob ein Feuerwerk legal ist oder nicht. “Illegale Knallkörper tragen häufig Namen wie M80, M100, Blockbuster oder Quarterpounder”, berichtet Dinkler. “Die Namen sind dabei Programm und die Explosionskraft ist so hoch, dass ein Unfall schwere Folgen haben kann: vom Hörverlust über Brandverletzungen bis hin zum Verlust einzelner Finger oder der ganzen Hand.”

In Deutschland muss jedes Feuerwerksprodukt ein CE-Kennzeichen und die Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tragen. Nur dann ist es von der BAM auf seine Sicherheit hin überprüft worden und entspricht den gültigen EU-Richtlinien und den deutschen Vorschriften. Wichtig ist auch die Registriernummer des Herstellers auf den Feuerwerkskörpern. Wenn ein Feuerwerk nicht gekennzeichnet ist, ist es sehr wahrscheinlich illegal. Auch wenn auf dem Etikett eine Gebrauchsanweisung fehlt, sollten Verbraucher das Feuerwerk weder kaufen noch benutzen.

Zusätzlich zum Verkaufsverbot von Feuerwerk wird an Silvester und Neujahr auch ein Versammlungsverbot gelten. Es soll verhindern, dass in Gruppen geböllert wird. Darüber hinaus gelten Verbotszonen für das Abfeuern von Feuerwerk. Dort besteht eine erhöhte Brandgefahr, zum Beispiel in Siedlungen mit vielen reetgedeckten Häusern. Grundsätzlich dürfen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Altersheimen keine Böller oder Raketen gezündet werden. Die Kommunen können eigenständig festlegen, auf welchen Plätzen Feuerwerksverbotszonen gelten.

Rudolf Huber / glp