Höchststand bei unerlaubten Werbeanrufen

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Die Zahl der bei der Bundesnetzagentur eingegangen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ist 2020 deutlich gestiegen. Nach 54.242 Meldungen im Jahr 2019 erreichte sie im vergangenen Jahr den Höchstwert von 63.273.

Besonders häufig betrafen die Beschwerden Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten sowie zur Energieversorgung. Ein weiteres Kernthema bildeten aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. “Die Beschwerden zu Telekommunikations-Dienstleistungen sind dagegen derzeit rückläufig, nachdem die Bundesnetzagentur hierzu im vergangenen Jahr einen Verfolgungsschwerpunkt gesetzt hatte”, so ein Behördensprecher.

Auch bei Art und Weise der Gesprächsführung stellte die Bundesnetzagentur besonders schwere Verstöße fest. So wurden zunehmend am Telefon oder im Nachgang ungewollt Verträge untergeschoben. In anderen Fällen verschleierten die Täter systematisch die Identität ihrer Auftraggeber oder traten sogar als Behördenvertreter auf, um das Vertrauen der Angerufenen zu erschleichen. Wieder andere schüchterten ihre Gesprächspartner mit aggressiven Beschimpfungen ein und belästigten sie mit Dutzenden Anrufen.

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Die Bundesnetzagentur leitete gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren ein und schloss 17 Fälle mit einem Bußgeld ab. Im Jahr 2020 wurden Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.351.500 Euro verhängt. Auch das stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar, 2019 waren es noch 1.309.500 Euro.

Wer Werbeanrufe erhält, ohne dass eine Einwilligung vorliegt oder obwohl ein Werbewiderruf ausgesprochen wurde, kann sich bei der Bundesnetzagentur melden. “Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich”, so die Behörde.

Rudolf Huber / glp