Im Schilderwald der Kfz-Kennzeichen

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Wer mit einem Fahrzeug öffentliche Straßen benutzt, braucht ein Kfz-Kennzeichen. Die meisten Schilder gelten für lange Zeit, doch es gibt auch eine Reihe von Kennzeichen, die nur vorübergehend Gültigkeit besitzen. Experten des Goslar-Instituts führen durch den Schilderwald und erklären, welches Schild für welchen Zweck bestimmt ist.

Am Nummernschild ist die Straßenzulassung ersichtlich. In der Regel handelt es sich dabei um das sogenannte EU-Kennzeichen. Doch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sieht auch noch eine Reihe anderer Kennzeichen vor: grüne und rote, solche für Elektro-Autos und Oldtimer sowie zeitlich befristete wie das sogenannte Saisonkennzeichen.

Die grünen Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben, wie etwa land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Baustellenkräne oder sonstige Baumaschinen. Die roten Nummern wiederum sind ausschließlich gewerblichen Händlern vorbehalten.

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Zu den Schildern, die eine zeitlich befristete Zulassung signalisieren, gehören auch die sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Sie sind an einem gelben Block auf der rechten Seite zu erkennen, auf dem das Ablaufdatum des Kennzeichens ersichtlich ist. Danach dürfen solche Kennzeichen nicht mehr genutzt werden. Die Geltungsdauer eines Kurzzeitkennzeichens beträgt höchstens fünf Tage.

Im Gegensatz zu den roten Nummernschildern, die per Gesetz nur für “zuverlässige” Händler, Hersteller und Kfz-Werkstätten vorgesehen sind, soll das Kurzzeitkennzeichen auch Privatpersonen ermöglichen, Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Denn wer ein Fahrzeug von privat kaufen will, möchte bei der Besichtigung des in Frage kommenden Objektes damit in der Regel auch eine Probefahrt absolvieren. Ist das Fahrzeug jedoch abgemeldet, ergibt sich ein Problem. Für solche Fälle ist das Kurzzeitkennzeichen gedacht.

Grundsätzlich sind solche Kurzzeitkennzeichen nur zur Nutzung an einem Fahrzeug erlaubt. Es ist somit untersagt, sie wie ein rotes Nummernschild an verschiedenen Autos oder Motorrädern zu verwenden. Ferner sind die Kurzzeitkennzeichen lediglich für Probe- und Überführungsfahrten gestattet. Alle anderen Fahrten sind nicht zulässig.

Die Nummernschilder mit dem gelben Ablaufdatum sind zwar ortsungebunden, d. h. sie können an einem Ort beantragt und an einem anderen montiert werden. Jedoch werden sie nicht für Fahrzeuge zugeteilt, deren Standort sich im Ausland befindet. Eine Überführung nach Deutschland ist somit nicht machbar.

Lars Wallerang / glp