Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen ?

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Warum nicht das Immo-Darlehen vorzeitig zurückzahlen, wenn Geld auf dem Girokonto liegt, für das es praktisch keine Zinsen gibt? Diese Frage stellen sich Verbraucher, die etwa durch eine Erbschaft Geld zur Verfügung haben. Schließlich sind ältere Darlehen oft noch mit heute sehr hoch erscheinenden Zinsen belegt.

Vertrag ist zwar Vertrag. Aber die Bank kann der Rückzahlung im Wege der Kulanz zustimmen. Doch dabei ist ein Fallstrick zu beachten. “Das Entgegenkommen ist vielfach mit der Zahlung einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung verbunden”, so die Finanzjuristin Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern.

Es handle sich in einem solchen Fall aber nicht um eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigentlichen Sinne. Vielmehr gehe es um den Betrag, zu dem die Bank bereit sei, eine vorzeitige Rückzahlung aus Kulanz zu akzeptieren.

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Eine echte Vorfälligkeitsentschädigung wird laut Götz fällig, wenn der Immobilienbesitzer sein Darlehen vorzeitig außerordentlich kündigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll.

“Wer einer Zahlungsverpflichtung freiwillig zustimmt wird enttäuscht sein, wenn sich später herausstellt, dass eine echte Vorfälligkeitsentschädigung niedriger ausgefallen wäre”, so die Expertin.

Sie empfiehlt deshalb, sich vor Kulanzverhandlungen mit der Bank über die realistische Höhe einer echten Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren. Im Internet gibt es dafür Gratis-Rechner. Ebenso sollte geprüft werden, ob ein kostenfreier Ausstieg aus dem Darlehen per Widerruf möglich ist. Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 21. März 2016 abgeschlossen wurden, können unbegrenzt widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder fehlt.

Rudolf Huber / glp