In diesen Bereichen führt Baden-Württemberg ab Samstag 2G bzw. 2G-Plus ein

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Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg sind weiterhin sehr hoch. Die Landesregierung hat nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Die 2G- und 2GPlus-Regelungen werden ab Samstag in vielen Bereichen ausgeweitet. 

Baden-Württemberg plant weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln, die ab dem 4. Dezember 2021 in Kraft tritt.

Das betrifft insbesondere zwei Bereiche: 

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  • Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
  • Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen

  • Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
  • Bei Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen, sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
  • Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden, müssen schließen.
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandels finden Sie in unserer Übersicht (PDF).
  • In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.

Geboosterte müssen bei 2G+ keinen Test vorlegen

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt in Baden-Württemberg bei der 2G-plus-Regelung die Testpflicht für Geboosterte – also für alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. Das teilte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Professor Uwe Lahl mit: „Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Corona-Test mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen.“ Damit wolle man den hohen Schutz vor Infektionen berücksichtigen, den Menschen nach drei Impfungen hätten.

Zudem hat der Amtschef in einem Brief die Ortspolizeibehörden gebeten, mit der Ahndung der Verstöße bis Anfang nächster Woche kulant umzugehen, das heißt, diese noch nicht zu sanktionieren. „Die Lage ist sehr ernst, deshalb sollen wir uns natürlich alle an die neuen Regeln halten. Wir wissen aber, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt. Das ist eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalterinnen und Gastronomen. Deshalb sollten die Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinde, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind, dies auch bei der Ahndung etwaiger Verstöße berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Gastronomie und Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Aber klar ist: Wir brauchen diese neuen Regeln, um die Infektionslage und die Situation in den Krankenhäusern einigermaßen in den Griff zu bekommen. Von Ende nächster Woche an werden die neuen Regeln deshalb kontrolliert und sanktioniert.“

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.

In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.