Jede dritte Lebensmittelkontrolle in Deutschland fällt aus: In Ludwigsburg fast jede zweite

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Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch belegen: Etwa jede dritte vorgeschriebene Kontrolle in Lebensmittelunternehmen fällt aus, weil es den Behörden eklatant an Personal mangelt. Demnach sind nur gut zehn Prozent der rund 400 Kontrollämter in der Lage, ihr vorgegebenes Soll bei der Überprüfung von Betrieben zu erfüllen. Bundesweit konnten die Behörden im Jahr 2018 insgesamt mehr als eine Viertelmillion der verbindlich vorgeschriebenen amtlichen Kontrollbesuche nicht durchführen.

Mit einer umfassenden Datenrecherche machte foodwatch erstmals die Lage in den fast 400 meist kommunalen Lebensmittelbehörden transparent – am vergangenen Mittwoch veröffentlicht in dem Bericht „Kontrolle ist besser“. Besonders katastrophal ist die Lage in Bremen und Berlin, wo die Behörden 2018 noch nicht einmal die Hälfte ihrer Vorgaben für Kontrollbesuche einhielten. Am wenigsten schlecht war die Situation in Hamburg, wo jedoch immer noch jede zehnte vorgeschriebene Kontrolle ausfiel. Bundesweit fanden in einzelnen Ämtern sogar 80 Prozent der vorgeschriebenen Kontrollen nicht statt.

Der Landkreis Ludwigsburg hat lt. dem Bericht “Kontrolle ist besser” insgesamt 6.202 Lebensmittelbetriebe vorzuweisen. Durchschnittlich 11,3 Mitarbeiter sind im Bereich Lebensmittelüberwachung beschäftigt. Von den im gesamten Jahr 2018 geplanten 5.429 Soll-Plankontrollen wurde lediglich nur fast jede zweite Kontrolle (2.513) durchgeführt. Damit liegt laut dem Bericht von foodwatch der Landkreis Ludwigsburg mit 46% weit unter der Soll-Planvorgabe.

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Die Zahlen zeigen aus Sicht der Verbraucherorganisation ein fatales Politikversagen. „Wenn Verbraucherschutzbehörden fast flächendeckend gegen Verbraucherschutzvorgaben verstoßen, ist das ein handfester politischer Skandal. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die einen harten Job machen, werden von der Politik im Stich gelassen. Die verantwortlichen Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Minister schaden nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch den vielen sauber und ehrlich arbeitenden Lebensmittelbetrieben“, erklärte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland.

Die Verbraucherorganisation betonte, allein mit mehr Personal sei das Problem nicht zu lösen, wenn die Bundesländer nicht gleichzeitig eine umfassende Strukturreform in der Lebensmittelüberwachung angingen: Anstatt der unzähligen kommunalen Behörden müsse in jedem Bundesland eine einzelne, unabhängige Landesanstalt für die Kontrollen zuständig sein. Deren finanzielle und personelle Ausstattung müsse per gesetzlicher Festlegung allein an den Zielen des Verbraucherschutzes ausgerichtet werden. „Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dürfen nicht von der Kassenlage oder von politisch motivierten Haushaltsentscheidungen in Ländern oder Gemeinden abhängig sein. Der politische Einfluss auf die Lebensmittelkontrollbehörden muss gestoppt werden“, so Martin Rücker.

Wie häufig Kontrollen in Lebensmittelunternehmen stattfinden müssen, regelt bundesweit die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb), beschlossen von Bundesregierung und Bundesrat. Neben anlassbezogenen Kontrollen soll jeder Lebensmittelbetrieb routinemäßig in regelmäßigen Abständen überprüft werden – umso häufiger, je größer die Kontrollbehörde das Risiko einstuft. Wie die foodwatch-Recherchen belegen, können diese Plankontrollen jedoch in keinem Bundesland eingehalten werden, weil die politischen Entscheidungsträger am Personal sparen. In Niedersachsen versucht die Landesregierung sogar, mit einem ministeriellen Erlass von der bundesweiten Vorschrift abzurücken – sie gibt den kommunalen Kontrollbehörden vor, grundsätzlich nur 55 Prozent der aus der AVV RÜb folgenden Plankontrollen einhalten zu müssen. foodwatch stuft den Erlass als rechtswidrig ein.

Für den Bericht „Kontrolle ist besser“ hat foodwatch bei allen rund 400 Lebensmittelbehörden in Deutschland abgefragt, inwiefern die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Kontrollen eingehalten wird und wie die Personalsituation in den Ämtern ist. Grundlage für die Datenabfrage war das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), über das Bürgerinnen und Bürger Informationen bei Behörden beantragen können. Die Recherche dauerte rund sieben Monate. Während einige Ämter bereits nach Stunden antworteten, waren andere erst nach Widerspruchsverfahren oder gar Aufsichtsbeschwerden bei den verantwortlichen Landesministerien zur Auskunft bereit. 19 Behörden verweigerten sich gänzlich, davon 18 aus Bayern und eine aus Brandenburg.