Kein Prüfauftrag für AfD-Verbot: SPD im Kreis Ludwigsburg spricht von falschem Signal

Nach der Ablehnung eines SPD-Antrags zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens im Landtag von Baden-Württemberg übt die SPD im Landkreis Ludwigsburg deutliche Kritik. Die Landtagskandidaten Daniel Haas und Nathalie Ziwey sprechen von einem verpassten Signal zum Schutz der Demokratie und kündigen an, die Debatte auf Bundesebene weiter voranzutreiben.

Von Ayhan Günes – 01.14 Uhr

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Ludwigsburg. Die SPD im Landkreis Ludwigsburg fordert eine klare Haltung der Landesregierung im Umgang mit der AfD. Nachdem der Landtag von Baden-Württemberg den SPD-Antrag zur Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens abgelehnt hat, kritisieren die Landtagskandidaten Daniel Haas (Bietigheim-Bissingen) und Nathalie Ziwey(Ludwigsburg) das Abstimmungsergebnis scharf.

Lediglich 20 Abgeordnete hatten am Mittwoch für den SPD-Entschließungsantrag gestimmt, 117 lehnten ihn ab. Damit wird sich die Landesregierung vorerst nicht an der Vorbereitung eines möglichen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligen.

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Für Daniel Haas ist das ein falsches Signal: „Rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Aussagen führender AfD-Funktionäre sind keine Einzelfälle und keine Ausrutscher – sie sind Ausdruck eines ideologischen Kerns, der unserer Verfassung fundamental widerspricht.“ Wer das weiter relativiere, so Haas, stärke „diejenigen, die unsere Demokratie von innen heraus angreifen.“

Der SPD-Antrag sah vor, dass die Landesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichtet, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind. „Es geht nicht um Symbolpolitik, sondern um eine sorgfältige, rechtsstaatliche Prüfung – und um den politischen Willen, diese Prüfung auch anzustoßen“, betonte Haas.

Auch Nathalie Ziwey zeigte sich enttäuscht: „Der SPD-Entschließungsantrag war ein klarer Prüfauftrag gegen Rechtsextremismus. Grüne, CDU und FDP haben ihn heute blockiert und damit eine Chance vertan, unsere Demokratie zu stärken.“ Ein Parteiverbotsverfahren, so Ziwey, sei „kein politisches Instrument, sondern das letzte Mittel des Rechtsstaats.“

Die SPD-Abgeordneten verweisen auf die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden, wonach Teile der AfD als „gesichert rechtsextrem“ gelten. Ziel ihres Antrags sei eine rechtlich fundierte Grundlage für weiteres Handeln gewesen – nicht eine politische Kampagne.

Hintergrund:

Mit der Ablehnung des SPD-Antrags im Landtag bleibt Baden-Württemberg in der Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens zunächst passiv. Die SPD will das Thema dennoch bundesweit vorantreiben und auf eine gemeinsame Initiative der Länder hinwirken.