
Niederlage für die Deutsche Umwelthilfe: Der Bundesgerichtshof weist Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz ab. Ein vorzeitiges Ende von Verbrennern lässt sich demnach nicht gerichtlich erzwingen.
Von Hendrik Paul – 12.53 Uhr
Stuttgart. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit ihren Klimaklagen gegen die Autohersteller BMW und Mercedes-Benz vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen die Revisionen gegen Urteile aus den Vorinstanzen in München und Stuttgart zurück.
Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen von Automobilherstellern ein vorzeitiges Ende des Verkaufs von Pkw mit Verbrennungsmotor verlangen können. Dies verneinte der BGH eindeutig.
Die Kläger hatten argumentiert, dass die Hersteller durch den hohen Verbrauch des CO₂-Budgets die politischen Handlungsspielräume einschränkten und damit in ihre Grundrechte eingriffen. Konkret forderten sie, dass ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, sofern diese Treibhausgase ausstoßen.
Der Bundesgerichtshof stellte jedoch klar, dass die beklagten Unternehmen alle geltenden Klimaschutzvorgaben einhalten. Darüber hinausgehende Pflichten bestünden nicht. Die Verantwortung für weitergehende Maßnahmen liege beim Gesetzgeber.
Damit stärkt das Urteil die Position der Automobilhersteller und setzt zugleich eine klare Grenze für Klimaklagen vor Zivilgerichten.
(Urteile vom 23. März 2026 – VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

