Keine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren

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Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Die Initiatoren eines entsprechenden Gesetzentwurfes legten am Montag stattdessen einen Kompromissvorschlag vor, der unter anderem ab dem 3. Oktober eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahre vorsieht. In dieser Altersgruppe sei das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und daraus resultierender Belastungen für das Gesundheitssystem in seiner Breite am ausgeprägtesten, hieß es zur Begründung.

Für jüngere Erwachsene soll es zudem eine Impfberatungspflicht geben. Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren sollen demnach einen Beratungsnachweis vorlegen müssen, falls sie nicht vollständig geimpft sind. Über eine Impfpflicht für diese Altersgruppe soll nach dem Willen der Parlamentarier zusätzlich Ende September entschieden werden.

Zur Umsetzung soll ein Impfregister eingeführt werden.

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red / dts