Kinder müssen auf dem Gehweg radfahren

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Erwachsene Radfahrer haben auf dem Gehweg nichts verloren. Bei Kindern sieht die Rechtslage ganz anders aus. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder unter acht Jahren ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht.

Konkret müssen sie den Gehweg oder baulich von der Straße getrennte Radwege nutzen – ein aufgemalter Fahrstreifen reicht nicht. Dabei darf ein Elternteil mit den Kindern auf dem Gehweg mitfahren. Dass die Kleinen auf dem Bürgersteig fahren müssen, hat berechtigte Gründe: Fahrrad fahren und gleichzeitig Autos, andere Radfahrer und Fußgänger beachten? “Das beherrschen Kinder frühestens ab zehn Jahren”, sagt Kinder- und Jugendärztin Dr. Nina Sellerer gegenüber dem Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Auch der Orientierungssinn sei noch nicht sicher ausgebildet: “Bis weit ins Grundschulalter hinein verwechseln Kinder rechts und links, schätzen Entfernungen oder Geschwindigkeit falsch ein und können Geräusche nur schwer einer Richtung zuordnen”, erklärt die Expertin.

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Lars Wallerang