Klage abgewiesen: Müllgebühren im Landkreis Ludwigsburg sind rechtmäßig

ANZEIGE

Mannheim – Der Landkreis Ludwigsburg kann aufatmen: Die Abfallwirtschaftssatzungen für die Jahre 2021 und 2022 haben vor Gericht Bestand. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Normenkontrollantrag gegen die Satzungen abgewiesen. Die Beschwerdeführer hatten gefordert, dass die Kosten für die umweltgerechte Nachsorge der Deponien des Landkreises nicht über den Gebührenhaushalt, sondern über den allgemeinen Steuerhaushalt getragen werden sollten.

Die Abfallwirtschaftssatzungen des Landkreises sehen vor, dass die Kosten für den umweltgerechten Abschluss der Kreisdeponien sukzessive über mehrere Jahre angespart werden können. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nun bestätigt. Die Gebührenzahler müssen somit nicht erst belastet werden, wenn die Kosten tatsächlich anfallen. Die Kläger wollten vor Gericht erreichen, dass die Kosten für die Nachsorge der Deponien direkt von allen Steuerzahlern getragen werden, um starke Gebührenschwankungen zu vermeiden.

Der Landkreis Ludwigsburg begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Landrat Dietmar Allgaier sagt: “Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.” Der Landkreis ist nun in der Lage, die Kosten für den umweltgerechten Abschluss der Kreisdeponien sukzessive zu finanzieren, ohne dass starke Gebührenschwankungen die Gebührenzahler belasten. “Wir sind froh, dass diese kalkulatorische Frage nun auch für die kommenden Gebührenjahre geklärt ist”, so Allgaier weiter.

ANZEIGE

red