Knöllchen aus dem Urlaub:: Italien verschickt wieder Bußgelder an deutsche Verkehrssünder

ANZEIGE

Wer in den vergangenen Monaten mit dem Auto in Italien unterwegs war und gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, konnte bisher hoffen, ohne Bußgeld davonzukommen. Doch diese Phase ist nun vorbei. Darauf weist der Rechtsdienstleister Geblitzt.de hin.

“Nach monatelangen Differenzen haben sich Deutschland und Italien auf den erneuten Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten geeinigt. Damit drohen nun wieder Bußgeldbescheide aus dem Italien-Urlaub”, warnt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de. In Städten wie Meran, Bozen oder Rom liegen bereits Tausende Strafzettel auf Halde, die jetzt verschickt werden können. Allein in Meran sollen sich die Strafen insgesamt auf über 230.000 Euro summieren.

Die Ursache für den monatelangen Stillstand lag in einem Streit über die Nutzung des EU-weiten Eucaris-Systems, das den grenzüberschreitenden Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten ermöglicht. “Aufgrund umstrittener Abfragen Italiens hatte Deutschland den Datenaustausch für über ein Jahr ausgesetzt. Inzwischen haben sich die Länder jedoch geeinigt und Italien ist wieder vollständig in das System eingebunden”, betont Tom Louven.

ANZEIGE

Für deutsche Italien-Urlauber heißt das: Wer einen Verkehrsverstoß begangen hat, könnte bald einen ausländischen Bußgeldbescheid im Briefkasten finden. Italienische Behörden sind bekannt dafür, Bußgelder von ausländischen Touristen über Inkasso-Firmen einzutreiben. Diese verlangen häufig hohe Zuschläge. Insbesondere die Höhe dieser Zuschläge sei jedoch kritisch zu hinterfragen.

Wer einen Bußgeldbescheid aus Italien oder anderen Ländern erhält, sollte zunächst prüfen, ob der Vorwurf und die Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verstoßes plausibel sind. Damit ein Bescheid aus einem EU-Land vollstreckt werden kann, müssen die maßgeblichen Inhalte des Bescheides außerdem in deutscher Sprache verfasst sein.

“In der Regel kann auch rechtlich gegen einen Bescheid aus dem europäischen Ausland vorgegangen werden. Ob das der Fall ist, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung muss dem Bescheid beigefügt sein”, erklärt Tom Louven.

Wenn die Zahlungsaufforderung aus dem Urlaubsland berechtigt ist, sollten Betroffene ihr zügig nachkommen. “In einigen EU-Ländern erhöht sich das Bußgeld im Laufe der Zeit – je länger keine Zahlung erfolgt, desto teurer wird es für den Verkehrssünder. Wer sein Bußgeld in Italien nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen begleicht, muss mit einer Verdopplung der Strafsumme rechnen”, weiß der Anwalt. Anders verhält es sich beispielsweise in Spanien: Hier ist eine Halbierung des Bußgeldes möglich, wenn die Strafe innerhalb von 20 Tagen beglichen wird.

mid/asg/red