Kommen jetzt Fahrverbote auf Ludwigsburg zu?

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Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss überarbeitet werden

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. November einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben.

Das Land und die Stadt Ludwigsburg hatten vorgetragen, mit der im September 2019 wirksam gewordenen 2. Fortschreibung des Planes sei der Anspruch auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm/Kubikmeter erfüllt, da die darin vorgesehenen Maßnahmen, zu denen insbesondere Dieselfahrverbote nicht gehörten, nach aus ihrer Sicht zutreffenden Prognosen zur Einhaltung des Grenzwertes ausreichten. Dieser Auffassung ist der Senat nicht gefolgt und hat das Land zu einer Neuplanung nach Maßgabe seiner Entscheidungsgründe verurteilt.

Somit hat das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg stattgegeben.

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Die Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor, sie werden voraussichtlich noch im Lauf dieses Jahres bekanntgegeben.

Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich, die der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (10 S 2741/18).