Der Luftreinhalteplan für Ludwigsburg muss überarbeitet werden
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. November einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Ludwigsburg wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) stattgegeben.
Somit hat das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg stattgegeben.
Die Entscheidungsgründe liegen derzeit noch nicht vor, sie werden voraussichtlich noch im Lauf dieses Jahres bekanntgegeben.
Gegen das Urteil ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich, die der VGH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (10 S 2741/18).