Kontaktverbot ist beschlossen: Ansammlung von mehr als zwei Personen verboten

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Im Kampf gegen die Corona-Epidemie wird es in Deutschland zu weiteren Einschränkungen im Alltag der Bevölkerung kommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Sonntagnachmittag (22.03.) in einer Pressekonferenz in Berlin über die neuen Pläne, die von Bund und Ländern beschlossen worden sind, informiert.

Kanzlerin Angela Merkel hat heute in Berlin neue verschärfte Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung von Corona bekanntgegeben. Sie umfassen ein bundesweites Kontaktverbot für mindestens 14 Tage sowie auf die Schließung von Restaurants und Betrieben für die Körperpflege. Folgende Maßnahmen gab Merkel im Kanzleramt bekannt:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter Erstens genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Geltungsdauer mindestens zwei Wochen – Beginnend ab Montag (23.März).

Merkel bedankte sich bei ihrer Erklärung darüberhinaus bei den Menschen, die sich an die Empfehlungen der Behörden hielten und bat weiterhin die Regeln einzuhalten. “Bitte ziehen Sie jetzt mit. Zeigen Sie Vernunft und Herz”, so die Kanzlerin in ihrem Statement.

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red