Korrekte Entschädigung bei Flugausfällen

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Verspätungen, Flugausfälle, Ärger und Stress – die Vorfälle des katastrophalen Flugsommers 2018 sollen sich dieses Jahr nicht wiederholen. Das ist erklärte Absicht der Teilnehmer von Entscheider-Gipfeltreffen. Eine entscheidende Maßnahme könnte zumindest für eine zeitnahe Entschädigung betroffener Passagiere sorgen.

“Dreh und Angelpunkt wäre eine verpflichtende Bekanntgabe der Ursache für das Flugproblem seitens des Luftfahrtunternehmens”, so das Fluggastrechteportal FairPlane. Sehr viele Fluglinien würden nämlich “außergewöhnliche Umstände” als Grund für ein Flugproblem anführen, und so keine Entschädigung zahlen müssen. Oft stelle sich aber nach Recherchen oder im Zuge eines Gerichtsverfahrens heraus, dass gar kein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen habe.

Deshalb fordert das Portal eine Verpflichtung zur Bekanntgabe des Grundes, die einen Entschädigungsanspruch nach sich zieht. Natürlich könne auch ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluglinie von einer Entschädigungszahlung an den Passagier befreit, als Grund angeführt werden.

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Außerdem fordert FairPlane Strafen bei vorsätzlich falschen Angaben zum Grund einer Verspätung oder eines Ausfalls und eine gesetzlich verankerte Pflicht der Fluglinien, binnen drei Wochen nach Zugang eines Anspruchsschreibens dem Fluggast “substantiell” zu antworten. wid/rhu