Kreis Ludwigsburg: Gewerkschaft warnt bei Betreuungslücke vor längeren Arbeitstagen

Im Landkreis Ludwigsburg werden rund 4.760 Kinder unter drei Jahren betreut. Die Quote liegt nach Angaben der Gewerkschaft NGG bei knapp 31 Prozent und damit deutlich unter dem durchschnittlichen Betreuungsbedarf, den Eltern landesweit angeben. Längere und weniger planbare Arbeitstage könnten Familien zusätzlich belasten.

Von Hendrik Paul – 08.29 Uhr

ANZEIGE

Ludwigsburg. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten warnt vor möglichen Folgen einer Reform des Arbeitszeitgesetzes für Familien im Landkreis Ludwigsburg. Nach Angaben der NGG liegt die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren im Kreis bei knapp 31 Prozent. Das entspricht rund 4.760 betreuten Kindern.

Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf amtliche Daten. Dem stellt sie eine Studie des Deutschen Jugendinstituts gegenüber, nach der Eltern in Baden-Württemberg im Durchschnitt für 46 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsbedarf angeben. Die beiden Werte beziehen sich damit auf unterschiedliche Ebenen: Die Betreuungsquote gilt für den Landkreis Ludwigsburg, der ermittelte Bedarf für das gesamte Land.

ANZEIGE

Bundesregierung plant neue Arbeitszeitregelung

Die Bundesregierung will die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine stärker an der Wochenarbeitszeit orientierte Regelung ersetzen. Union und SPD begründen dies mit mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit. Die Koalition betont, dass daraus nicht automatisch längere Arbeitszeiten entstehen sollen. Wie die Neuregelung konkret aussehen wird, ist noch Gegenstand der politischen Beratungen.

Die NGG befürchtet dagegen längere und schlechter planbare Arbeitstage. Das könne Familien treffen, deren Arbeits- und Betreuungszeiten bereits heute eng aufeinander abgestimmt seien.

„Meistens sind Kita- und Arbeitszeiten schon jetzt auf Kante genäht – also eng miteinander abgestimmt: Wer sein Kind in der Kita hat, der muss es auch pünktlich wieder abholen, bevor die Kita schließt“, erklärt Magdalena Krüger, Geschäftsführerin der NGG Stuttgart.

Bis zu zehn Stunden sind bereits heute möglich

Nach geltendem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist jedoch möglich, wenn innerhalb des vorgeschriebenen Ausgleichszeitraums durchschnittlich acht Stunden pro Werktag eingehalten werden.

Die Gewerkschaft sieht die tägliche Begrenzung dennoch als wichtige Grundlage für die Planbarkeit des Familienalltags. Aus ihrer Sicht braucht es nicht längere Arbeitstage, sondern mehr verlässliche Betreuungsangebote und bessere Arbeitsbedingungen.

Das gelte besonders für Branchen wie das Gastgewerbe, das Lebensmittelhandwerk und die Nahrungsmittelindustrie, in denen viele Unternehmen Personal suchen.