Kreisverwaltung von Ludwigsburg regt Änderungen bei Autarkieprinzip an

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LUDWIGBURG. Das Autarkieprinzip bei der Entsorgung von Restmüll ist ein guter Grundsatz – dennoch sieht man im Landratsamt Ludwigsburg Nachbesserungsbedarf. „Die Situation auf dem Entsorgungsmarkt führt dazu, dass es praktisch keinen Wettbewerb mehr gibt. Entsprechend schlecht sind die Ausschreibungsergebnisse. Wir plädieren deshalb dafür, das Prinzip zu lockern oder klarere Vorgaben zu machen – auch, um die Abfallgebühren mittelfristig nicht unnötig zu belasten“, so Landrat Dietmar Allgaier.

 Im Kern ist das Autarkieprinzip bei der Abfallentsorgung sinnvoll: Der Restmüll, der in Baden-Württemberg entsteht, soll auch im Land entsorgt, also thermisch verwertet, werden. Dennoch sieht man im Landratsamt Ludwigsburg zunehmend Probleme bei der Umsetzung der Autarkieverordnung. So sind die Verbrennungsanlagen im Land sehr gut ausgelastet. Daher ist ein funktionierender Wettbewerb kaum noch möglich. Entsprechend teurer sind die Ausschreibungsergebnisse geworden. Das wiederum wirkt sich belastend für die Bürger aus. Deren Abfallgebühren steigen so stetig weiter.

Im Landratsamt sieht man zwei Lösungswege. Entweder, das Land lockert die Vorgaben zur Autarkie – oder aber es gibt zusätzliche Vorgaben zur Preisbildung bei der Entsorgung von Haus- und Gewerbeabfällen. Anderenfalls drohe sich die Kostenproblematik immer mehr zuzuspitzen. Das Autarkieprinzip sei – neben Umweltaspekten – insbesondere geschaffen worden, um den Betreibern der Verbrennungsanlagen eine gute Auslastung zuzusichern und ihnen Investitionssicherheit zu geben. „Dieser Zweck wurde längst erfüllt. Inzwischen ist das Prinzip aus Sicht des Gebührenzahlers kritisch zu hinterfragen“, so Dr. Christian Sußner, Dezernent für Umwelt und Technik im Landratsamt. „Es geht uns nicht darum, unseren Abfall ins weit entfernte Ausland zu transportieren. Wir wünschen uns aber, dass man ernsthaft darüber nachdenkt, bei Ausschreibungen auch – in klar gezogenen Grenzen – über die Landesgrenze hinaus blicken zu dürfen, etwa in benachbarte Bundesländer. Das würde auch die Umwelt nicht über Gebühr belasten.“

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red