
Die Rekordtemperaturen der letzten Tage fordern ihren Preis. Viele Bäche, Flüsse und Seen im Landkreis Ludwigsburg führen derzeit so wenig Wasser, dass das Landratsamt nun eingreift: Ab Donnerstag, 2. Juli 2026, ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres verboten.
Von Ayhan Güneş – 21.45 Uhr
Ludwigsburg. Was in Gärten, auf Feldern und an vertrockneten Grünflächen längst sichtbar ist, zeigt sich nun auch in den Gewässern. Im Landkreis Ludwigsburg herrscht Niedrigwasser. Weil sich die Lage nach den aktuellen Wetterprognosen vorerst nicht grundlegend entspannen dürfte, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen.
Das Verbot betrifft Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen und Seen. Auch bestehende Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden vorübergehend widerrufen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen, heisst es in der Mitteilung des Landratsamts.
Hintergrund ist die angespannte Lage in den Gewässern. Wenn die Wassermenge sinkt, steigen häufig die Temperaturen im Wasser. Gleichzeitig verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung. Das belastet Fische, Kleintiere, Pflanzen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer. Auch Abschnitte, die auf den ersten Blick noch ausreichend Wasser führen, können ökologisch unter Druck stehen.
Die Entnahme von Wasser würde diese Entwicklung nach Angaben des Landratsamts weiter verschärfen. Das Verbot soll deshalb helfen, einen Mindestabfluss zu erhalten und die Lebensräume in den Gewässern zu schützen.
Nicht alle Gewässer betroffen
Es gibt Ausnahmen. Das Verbot gilt nicht für die Bundeswasserstraße Neckar einschließlich der Kraftwerkskanäle. Auch der Gründelbach ab der Kläranlage Eglosheim bis zur Mündung in den Altneckar sowie der Mühlbachstausee sind ausgenommen. Für den Heiligenbergsee und den Hohenhaslacher See gelten eigene lokale Regelungen.
Zulässig bleiben außerdem Entnahmen für Wasserkraftanlagen, Wärmepumpenanlagen und sonstige Wassernutzungsanlagen, wenn das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer eingeleitet wird.
Landrat Dietmar Allgaier appelliert an die Bevölkerung, das Verbot einzuhalten und damit zum Schutz der Gewässer beizutragen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter den amtlichen Bekanntmachungen einsehbar. Weitere Informationen gibt es beim Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg.

