Landkreis Ludwigsburg reißt wahrscheinlich kritischen Grenzwert – Landrat Allgaier: „Lage ist ernst“

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Von Uwe Roth und Ayhan Eren Güneş

Nach Esslingen, Stuttgart wird der Landkreis Ludwigsburg höchstwahrscheinlich Dienstag (13.10.) oder spätestens am Mittwoch zum Corona-Hotspot. Es ist mit zusätzlichen Einschränkungen zu rechnen. Landrat Dietmar Allgaier teilte in einer am Dienstagvormittag kurzfristig einberufenen Pressekonferenz mit, dass die aktuell gemeldeten Neuinfektionen sich dem Siebentage-Grenzwert 50 schnell näherten. „Die Vorwarnstufe von 35 ist bereits deutlich überschritten“, sagte er. Die Obergrenze bezieht sich auf die Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner. Der Landkreis Ludwigsburg hat knapp 540 000 Einwohner.

Das Landratsamt erwägt, Bundeswehrkräfte einzusetzen, die das Gesundheitsamt bei der Adressennachverfolgung unterstützen sollen. „Wir führen dazu Gespräche“, so Allgaier. Viele Infizierte seien nicht ehrlich und gäben nicht an, mit wem sie in Kontakt gekommen seien. „Das macht die Sache für das Gesundheitsamt sehr viel schwieriger“, sagte der Landrat. Er betonte, dass bei Verstößen Bußgelder drohten und die Polizei weiterhin Schwerpunkt-Kontrollen plane. Da die Labore an den Wochenenden keine Proben auswerteten, sei nun angedacht, dass das Klinikum zumindest an den Samstagen und Sonntagen diese Tätigkeit übernimmt.

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Insgesamt sei die Lage diffus, räumte Allgaier ein. Es gebe nicht lokale Hotspots, die gut einzukreisen seien. Die Meldungen, die das Gesundheitsamt in der Kreisverwaltung erreichten, kämen aus unterschiedlichen Orten. Somit sei der gesamte Landkreis als Infektionsgebiet zu betrachten. Nach Angaben des Landratsamts sind ein Schwerpunkt Pflege- und Betreuungsheime. Nachdem es lange Zeit keine Todesfälle gegeben hat, sind nun zwei neue aus einem Pflegeheim gemeldet worden. Zwei Patienten liegen im Klinikum, die beatmet werden müssen. Auch aus insgesamt 37 Schulen des Landkreis Ludwigsburg, sind Infektionen gemeldet worden. Aus der Erich-Bracher-Schule in Pattonville (Kornwestheim) gingen sechs Klassen und sieben Lehrkräfte in Quarantäne.

In einem Gespräch des Landrats mit den Rathauschefs hat man sich auf eine abgestimmte Vorgehensweise geeinigt. Dazu zählen laut Landratsamt:

  1. Feiern werden beschränkt auf maximal zehn Personen in privater Umgebung und maximal 25 in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten.
  2. Mund-Nasen-Schutz ist auf öffentlichen Plätzen Pflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Das gilt zum Beispiel innerhalb Warteschlangen und in belebten Einkaufsstraßen. Eine durchgängige Maskenpflicht besteht dagegen auf Messen und Märkten
  3. Jede Schulleitung kann individuell entscheiden und auf die jeweilige Situation reagieren, ob auf dem Schulhof und/oder in den Gebäuden sowie im Unterricht ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Diese Maßnahme gilt für Berufs- und für die weiterführenden Schulen. Ausgenommen von dieser Regelung sind: Kitas und Grundschulen
  4. Bezüglich Alkoholverbot und Sperrstunde gibt es keine Regeländerung. Städte und Kommunen können bei individuell entscheiden.
  5. Für Sportveranstaltungen bleibt alles wie gehabt. Das bisherige Konzept wird nicht geändert.

Sollten der Grenzwert noch am heutigen Dienstag überschritten werden, gilt die Allgemeinverfügung von Donnerstag, 15. Oktober an. Diese bleibt in Kraft, bis die Sieben-Tagen-Inzidenz wieder unter den Grenzwert fällt. Diese ist als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den vergangen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100000 Einwohner. Für Baden-Württemberg liegt sie laut Landesregierung aktuell im Durchschnitt bei 31,5.

Nächste Alarmstufe wird bei einem Grenzwert von 70 Erkrankungen je 100000 Einwohnern erreicht. Sollte dieses Szenario eintreten, wird der Landkreis, so die Ankündigung von Landrat Allgaier, mit den Rathäusern weitere Schutz- und Vorsorgemaßnahmen festlegen.