Landratsamt verstärkt Schutz seiner Beschäftigten vor Gewalt

Bedrohungen und Gewalt gehören auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zum beruflichen Risiko. Das Landratsamt Ludwigsburg hat deshalb sein Sicherheitskonzept überarbeitet. Alarmsoftware und Sicherheitsdienst gibt es bereits – nun kommen konkretere Handlungsempfehlungen für Not- und Extremsituationen hinzu.

Von der Redaktion (lb) – 07.21 Uhr

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Ludwigsburg. Was tun, wenn eine Situation im Amt plötzlich eskaliert? Auf solche Fälle will das Landratsamt Ludwigsburg seine Beschäftigten künftig noch besser vorbereiten. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wurde das bestehende Sicherheitskonzept überarbeitet und um konkrete Handlungsempfehlungen für Notfall- und Extremsituationen ergänzt.

Hintergrund ist die zunehmende Bedeutung des Schutzes von Beschäftigten vor Gewalt und Bedrohungen im öffentlichen Dienst. Ob und wie viele entsprechende Vorfälle es zuletzt im Landratsamt Ludwigsburg gegeben hat, geht aus der Mitteilung allerdings nicht hervor.

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Landrat Dietmar Allgaier und die Personalratsvorsitzende Nadine Costeira unterzeichneten zugleich eine überarbeitete Grundsatzerklärung gegen Gewalt.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen können“, sagt Allgaier. Das neue Konzept solle klare Abläufe und Hilfestellungen für den Ernstfall schaffen.

Alarm am Arbeitsplatz per Software

Ganz neu beginnt der Schutz nicht. An den PC-Arbeitsplätzen des Landratsamts wird bereits die interne Software „Gisbo Alarm“ eingesetzt. Hinzu kommt ein eigener Sicherheitsdienst im Gebäude.

Das überarbeitete Konzept soll diese Maßnahmen ergänzen und auf die unterschiedlichen Dienststellen und Gebäude des Landkreises zugeschnitten werden können.

Dabei setzt das Landratsamt auch darauf, dass Beschäftigte wissen, wie sie sich in kritischen Situationen verhalten sollen. Einen vollständigen Schutz vor allen denkbaren Gefahren könne es allerdings nicht geben, räumt die Behörde selbst ein.

Konzept soll regelmäßig überprüft werden

Das Sicherheitskonzept soll deshalb nicht einmal beschlossen und anschließend abgeheftet werden. Landratsamt und Personalrat wollen es regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen.

Einfließen sollen dabei unter anderem Erkenntnisse aus gemeldeten Vorfällen, Gefährdungsbeurteilungen und Kontrollen der einzelnen Liegenschaften.