
Mit dem Versand von rund 58.000 Wahlbenachrichtigungen beginnt in Ludwigsburg ab dem 28. Januar offiziell die heiße Phase der Landtagswahl. Wahlberechtigte können dann sofort Briefwahl beantragen – online, schriftlich oder direkt im Wahlbüro. Die Stadt informiert zudem über Fristen, Öffnungszeiten und Voraussetzungen für die Stimmabgabe am 8. März.
Von Ayhan Güneş – 12.36 Uhr
Ludwigsburg. Plakate werden gehängt, Flyer verteilt, Kandidatinnen und Kandidaten positionieren sich – der Wahlkampf in Ludwigsburg läuft an. Ab Mittwoch, 28. Januar, beginnt die heiße Phase offiziell: Dann verschickt die Stadt rund 58.000 Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 8. März.
Wer die Benachrichtigung erhalten hat, kann sofort Briefwahl beantragen – am einfachsten online unter www.ludwigsburg.de/wahlen. Dafür werden Wählernummer und Wahlbezirk benötigt, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind. Alternativ ist ein schriftlicher Antrag über das Rücksendeformular möglich. Dieses kann per Post an den Fachbereich Bürgerdienste gesendet oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus (Wilhelmstraße 11) eingeworfen werden.
Wer bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, beim Wahlbüro Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 1 (Raum 0.28) öffnet am Montag, 26. Januar. Es ist montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Kurz vor der Wahl gelten verlängerte Zeiten: am Freitag, 6. März, von 8 bis 15 Uhr sowie am Samstag, 7. März, von 9 bis 12 Uhr.
Fragen zur Wahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de oder telefonisch unter 07141 910-2409 (montags bis freitags, 9 bis 11 Uhr).



