Landtagswahl: Stadt Ludwigsburg richtet sich auf hohen Anteil an Briefwählern ein

ANZEIGE

Am 14. März wählen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. In Ludwigsburg laufen die Vorbereitungen für die Wahl auf Hochtouren. „Wir rechnen aufgrund der Corona-Pandemie mit einem sehr hohen Anteil an Briefwählern“, so Jürgen Schindler, Leiter des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste. Deshalb hat die Stadtverwaltung das Dreifache an Briefwahlunterlagen bestellt.

Ab Anfang Februar werden die Wahlbenachrichtigungen an die Ludwigsburger Wahlberechtigten verschickt. Wer die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann die Briefwahl ganz einfach online beantragen – auf www.ludwigsburg.de/wahlen mit Angabe von Wählernummer und Wahlbezirk, die auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt sind.

Der schriftliche Antrag auf Briefwahl kann am einfachsten mit dem Rücksendeformular aus der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Der Antrag kann entweder in einem frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste geschickt werden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus (Wilhelmstraße 11) eingeworfen werden. Eine Beantragung per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de ist mit Angabe von Wählernummer und Wahlbezirk sowie vollständigem Namen und Adresse ebenfalls möglich.

ANZEIGE

Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich. Für Fragen zur Briefwahl und zur Wahl allgemein hat die Stadt Ludwigsburg aber ein Info-Telefon eingerichtet. Es ist ab sofort montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 07141 910-2409 erreichbar.

Coronabedingt sollten die Bürgerinnen und Bürger für Fragen und Anliegen zur Wahl nur im Notfall persönlich vorbeikommen. Für das Wahlbüro in der Wilhelmstraße 9 ist eine Einlasskontrolle eingerichtet, damit sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig im Gebäude aufhalten und Abstände eingehalten werden können. Beim Warten vor dem Gebäude sowie im Gebäude ist eine FFP2-Maske oder eine OP-Maske zu tragen. Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet: Montags bis mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr; donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist zusätzlich von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer bis Sonntag, 21. Februar, keine Wahlbenachrichtigung von der Stadt erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 22. Februar, bis Freitag, 26. Februar, um 12 Uhr beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen.

Für die Landtagswahl sind in Ludwigsburg rund 59.000 Menschen wahlberechtigt. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält.

In den 59 Wahllokalen der Stadt gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln. So dürfen sich in den Wahlräumen – außer dem Wahlvorstand und den Hilfskräften – gleichzeitig höchstens so viele Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe aufhalten, wie Wahlkabinen aufgestellt sind, und höchstens zwei sonstige Personen. Alle Wahllokale werden mit Plexiglaswänden und Desinfektionsmittel ausgestattet. Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske oder OP-Maske erlaubt, auch beim Warten vor dem Wahllokal sind die Masken zu tragen.

Wegen der Ansteckungsgefahr gibt es – anders als sonst – keine Wahllokale in Senioreneinrichtungen. Diese Wahllokale wurden an einen anderen Ort verlegt.

Mit Ausnahme des Wahllokals „Kindertageseinrichtung Talstraße“ sind alle Wahllokale rollstuhlgerecht zu erreichen. Im Gebäude Talstraße ist dennoch ein Bereich so eingerichtet, dass dort auch Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen wählen können. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich eine Telefonnummer, unter der es weitere Informationen zur Rollstuhlgerechtigkeit, etwa zur Lage und zu den Zugängen der jeweiligen Wahllokale, gibt.

Quelle: Stadt Ludwigsburg