Lebensversicherung: Nicht vorschnell kündigen

ANZEIGE

Aktuell tun sich Lebensversicherer wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase immer schwerer, die zugesagten Garantien zu erfüllen. Für sie ist es deshalb oft ein gutes Geschäft, wenn Kunden eine alte, gut verzinste Police kündigen und dafür eine neue Lebens- oder Rentenversicherung mit weniger oder gleich gar keiner Garantieleistung abschließen. Laut Verbraucherzentrale NRW ist es aber immer ratsam, nicht übereilt zu kündigen. Zunächst muss in Ruhe die Police zusammen mit der gesamten Altersvorsorgeplanung genau geprüft werden.

Vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherungen glänzen oft noch mit einem Garantiezins zwischen drei und vier Prozent, auch wenn dieser nur für den Sparanteil gilt, also für die Beiträge nach Abzug der Kosten. Bei vor 2005 unterschriebenen Verträgen, die länger als zwölf Jahre laufen, ist die Auszahlung zudem oft steuerfrei. Es lohnt sich also ein Blick in die Unterlagen. Denn manchmal rechnet es sich eben doch, die Versicherungsbeiträge weiter zu bezahlen.

Wird von den Beratern zur Kündigung einer Riester-Rentenversicherung geraten, ist besondere Vorsicht geboten: Die bisher gewährten staatlichen Zulagen und Steuervorteile können dabei verloren gehen und das kann teuer werden. Eine Alternative: der Wechsel des Anbieters oder die Nutzung des Riester-Vertrags zur Entschuldung der eigenen Immobilie.

ANZEIGE

Wer merkt, dass die eigene Lebens- oder Rentenversicherung nicht mehr zu den Lebensumständen passt, zu teuer oder nicht rentabel genug ist, muss nicht gleich kündigen. Möglich ist zum Beispiel die Beitragsfreistellung der Versicherung. Herrscht Geldnot, erzielt der Verkauf der Police am Zweitmarkt vielleicht einen höheren Erlös als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Oft lohnt sich auch nach zu forschen, ob ein Widerruf des Vertrags möglich ist. Häufig haben Versicherer ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht korrekt zum Widerrufs- oder Widerspruchsrecht belehrt. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag komplett rückabgewickelt. Dies gilt auch für bereits abgelaufene und ausgezahlte Verträge. Hierbei erhalten Versicherte häufig 30 bis 40 Prozent mehr als bei einer Kündigung der Police, so die Erfahrungen aus den Vertragsprüfungen der Verbraucherzentrale NRW.

Rudolf Huber / glp