Lockdown wird bis 07. März verlängert

ANZEIGE

Bund und Länder haben sich am Mittwochabend darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März zu verlängern. Friseure dürfen hingegen bereits am 1. März wieder öffnen. Für die Schulen gibt es hingegen keine einheitliche Regelung. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle, heißt es in der Mitteilung der Landesregierung. 

Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin hat sich darauf geeinigt, dass der Lockdown weitestgehend bis 7. März verlängert wird. Durch die Disziplin der Bürgerinnen und Bürger ist es gelungen seit Weihnachten die Infektionszahlen wieder deutlich zu senken. Baden-Württemberg bewegt sich sogar landesweit wieder auf eine 7-Tage-Inzidenz von 50 zu. „Vor einigen Monaten waren wir eines der Bundesländer mit den höchsten Infektionszahlen. Heute sind wir das Land mit der niedrigsten Inzidenz!“, erinnerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seinem Statement nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Das ist ein großer Erfolg. Das sind ermutigende Zahlen. Sie zeigen: Die Maßnahmen wirken. Sie retten Leben. Sie schützen viele Menschen vor Erkrankungen, so Kretschmann weiter.

Schnelle Öffnungen könnten fatale Folgen haben

Die Ausbreitung des Virustyps in England, Irland und Portugal hat gezeigt, wie schnell die Zahlen nach oben schießen und dass sie nur mit langen deutlich schärferen Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen sind. „Deshalb dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Sonst riskieren wir eine dritte Welle, die dann einen erneuten Lockdown erforderlich machen würde. Mit härteren Maßnahmen, als wir sie heute haben“, mahnte Kretbschmann.  Daher müssen auch in den Gebieten, in denen jetzt die Zahlen sinken, weiter Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben.

ANZEIGE

„Ein ständiges Wechselspiel zwischen Öffnung und Lockdown möchte ich unbedingt vermeiden“, erklärte Kretschmann. Denn Niemandem ist geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt.

Daher haben sich der Bund und die Länder heute darauf geeinigt die geltenden Maßnahmen bis zum 7. März zu verlängern. Die bisherigen Maßnahmen bleiben weitestgehend in Kraft.

Kitas und Grundschulen haben oberste Priorität

Wenn Öffnungen möglich sind, haben die Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich oberste Priorität. „Deshalb sind wir übereingekommen, der Öffnung von Kitas und Grundschulen höchste Priorität zu geben“, so Kretschmann. „Für weiterführende Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen bleibt es vorerst beim Distanzunterricht.“ Über das konkrete Vorgehen wird der Ministerpräsident am 11. Februar 2021 in der Sondersitzung des Landtags.

Der Bundesgesundheitsminister wurde beauftragt, zu prüfen, ob Erzieherinnen und Grundschullehrkräfte früher als bisher vorgesehen – nämlich in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.

Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen

Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung, sollen diese auch perspektivisch bei entsprechender Infektionslage, ab dem 1. März unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen.-

„Der nächste Öffnungs-Schritt soll bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 erfolgen“, kündigte Kretschmann an. Dann sollten der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder öffnen können.

In Landkreisen, die weiter eine hohe 7-Tage-Inzidenz von über 50 haben, ergreift das Land weiter lokale und regionale Maßnahmen. Baden-Württemberg setzt dies beispielsweise schon jetzt mit möglichen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 um.

Perspektive für Lockerungen und Öffnungen

Ihm sei bewusst, dass sich viele Menschen einen genau ausgearbeiteten Fahrplan für Öffnungen wünschten, sagte Kretschmann. „Ein solcher Plan würde allerdings sehr viel mehr versprechen als er halten kann. Denn es gibt immer wieder Entwicklungen, die niemand vorhersehen kann. Die aber die Pandemie entscheidend beeinflussen: So wie jetzt die Mutationen“, so Kretschmann weiter.

Dass es zu Mutationen komme, war jedem klar, aber die hohe Geschwindigkeit, mit der sich derart gefährliche Varianten entwickeln, habe selbst die Expertinnen und Experten überrascht. „Deshalb glaube ich nicht, dass uns derzeit detaillierte und langfristige Stufenpläne mehr Planungssicherheit bringen. Entweder wir müssten sie laufend anpassen – doch dann gäbe es keine Planungssicherheit. Oder wir müssten neue Erkenntnisse ignorieren – das aber wäre fahrlässig und gefährlich“, sagte Kretschmann. Daher müsse man weiter auf Sicht fahren.

Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar

red

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg