Lockerungen für Geimpfte

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Es ist ein heißes Eisen. Und ganz Deutschland diskutiert darüber. Sollen Geimpfte in der Corona-Krise mehr Freiheiten genießen? Jetzt hat der Bundestag entschieden und sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemie-Beschränkungen ausgesprochen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor.

Wenn jetzt auch der Bundesrat zustimmt, könnten die Lockerungen schon in Kürze in Kraft treten. Für Geimpfte und Genesene sollen auch automatisch die Lockerungen gelten, die bisher nur Menschen mit negativen Corona-Tests vorbehalten sind.

Demnach brauchen vollständig Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.

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Vorgesehen ist zudem, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.

Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante “mit besorgniserregenden Eigenschaften” infiziert ist. Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt aber weiter die Quarantänepflicht.

Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni 2021 kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.

Ralf Loweg / glp