Markgröningen: Polizei setzt beim Schäferlauf Drohnen ein – Flugverbot für Private

Wenn am kommenden Wochenende Tausende Besucher zum Schäferlauf nach Markgröningen kommen, blickt die Polizei auch aus der Luft auf die Festumzüge. Dafür werden eigene Drohnen eingesetzt. Private Drohnen müssen dagegen am Samstag und Sonntag am Boden bleiben: Rund um das Festgelände gilt jeweils zwölf Stunden lang eine Flugverbotszone.

Von der Redaktion (lb) – 09.16 Uhr

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Markgröningen. Wenn sich am Wochenende (28. bis 31. August) die Festumzüge des Markgröninger Schäferlaufs durch die Stadt bewegen, beobachtet die Polizei das Geschehen auch aus der Luft. Am Samstag und Sonntag sollen Polizeidrohnen Übersichtsbilder liefern. Gleichzeitig wird rund um den Veranstaltungsbereich eine temporäre Flugverbotszone für private Drohnen eingerichtet.

Wie das Polizeipräsidium Ludwigsburg mitteilt, sollen die Drohnen während der Festumzüge am Samstag, 29. August, und Sonntag, 30. August, eingesetzt werden. Ziel ist es, den Einsatzkräften einen besseren Überblick über das Veranstaltungsgeschehen, die Besucherströme und die Verkehrssituation zu ermöglichen.

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Insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen könnten mögliche Gefahrensituationen dadurch frühzeitig erkannt und Einsatzkräfte bei Bedarf schneller an die entsprechenden Stellen geschickt werden.

Geflogen werden die Drohnen von speziell ausgebildeten Polizeibeamten. Nach Angaben der Polizei werden Menschenmengen dabei nicht überflogen.

Auch zur Frage, was mit den Bildern geschieht, macht das Polizeipräsidium Angaben: Die übertragenen Übersichtsbilder werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet. Einzelne Personen seien auf den Aufnahmen generell nicht identifizierbar. Davon darf laut Polizei nur abgewichen werden, wenn dies zur Verfolgung einer konkreten Straftat erforderlich ist.

Private Drohnen von 7 bis 19 Uhr verboten

Während die Polizeidrohnen fliegen dürfen, gilt für private Drohnen an beiden Veranstaltungstagen ein Verbot. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag dürfen zwischen 7 und 19 Uhr innerhalb der eingerichteten Zone keine privaten Drohnen aufsteigen.

Das Gebiet reicht nach Angaben der Polizei im Norden bis in den Bereich der Kläranlage Leudelsbach, im Osten bis zum Bahnhof Markgröningen, im Süden bis zum Steinbruch Markgröningen und im Westen bis zur Unteren Mühle.

Mit der Flugverbotszone sollen der Luftverkehr geschützt, die Privatsphäre der Besucher gewahrt und die Sicherheit rund um die Festumzüge gewährleistet werden.

Die exakten Grenzen der Verbotszone können auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) eingesehen werden.


Verwendete Quelle: Polizeipräsidium Ludwigsburg