
Die Zahlen gehen deutlich zurück, die politische Deutung ist klar: Im ersten Quartal 2026 wurden in Deutschland deutlich weniger Asylanträge gestellt als im Vorjahr. Innenminister Dobrindt spricht von einem Erfolg – doch die Entwicklung wirft auch Fragen auf.
Von Hendrik Paul – 22.31 Uhr
Die Zahl der Asyl-Erstanträge in Deutschland ist weiter rückläufig. Im März 2026 stellten 6.981 Menschen erstmals einen Asylantrag – rund 22 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Das geht aus aktuellen Daten des Bundesinnenministeriums hervor, über die die „Bild“ berichtet.
Auch im Gesamtbild zeigt sich ein deutlicher Trend: Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 21.617 Erstanträge registriert, im gleichen Zeitraum 2025 waren es noch 35.657. Das entspricht einem Rückgang von rund 39 Prozent.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wertet diese Entwicklung als Bestätigung der politischen Linie der Bundesregierung. „Die Asylwende wirkt. Die Asylzahlen gehen weiter runter“, sagte Dobrindt. Zugleich kündigte er an: „Wir gehen unseren Weg von Kontrolle, Kurs und klare Kante konsequent weiter.“
Rückgang auch bei unerlaubten Einreisen
Parallel dazu sank auch die Zahl der registrierten Einreisen ohne Visum oder Aufenthaltstitel. Die Bundespolizei stellte zwischen Januar und März 2026 insgesamt 12.147 solcher Fälle fest – der niedrigste Wert seit dem Corona-Jahr 2021. In den Jahren 2023 und 2024 hatte die Zahl jeweils noch bei knapp 20.000 gelegen.
„Saisontypisch bewegen sich die Feststellungen illegaler Migration an den deutschen Grenzen derzeit auf einem niedrigen Niveau“, heißt es dazu in einem internen Bericht der deutschen Sicherheitsbehörden, über den die „Bild“ berichtet. Hauptgrund neben der Jahreszeit sind demnach „nachhaltig reduzierte Migrationsbewegungen“ von Personen aus den „Hauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien, Türkei“ und neue „Zielländer“ wie Frankreich, Großbritannien, Skandinavien.
Seitdem die Grenzkontrollen vor knapp 11 Monaten (7. Mai 2025) verschärft wurden, stellte die Bundespolizei zudem 43.432 Einreisen ohne Visum oder Aufenthaltstitel fest. Dabei wurden 31.725 Personen sofort zurückgewiesen. Das sind knapp Dreiviertel (73 Prozent) aller Fälle. In 278 Fällen wurde besonders verletzlichen Personen (Alte, Kranke, Kinder) die Einreise ermöglicht. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin sind Zurückweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig, wenn nicht zuvor geklärt wird, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist.

