„Mittelstandsfeindlich“: Scharfe Kritik des Handwerks an den Bundesländern

Der Präsident des Handwerksverbands, Jörg Dittrich, wirft den Bundesländern vor, mittelständische Betriebe bei öffentlichen Aufträgen systematisch auszubremsen. Grund ist die Debatte um das Vergabebeschleunigungsgesetz. Dittrich warnt: Wenn Ausnahmeregeln kommen, könnten Großkonzerne profitieren und das Handwerk leer ausgehen.

Berlin (red) – Handwerkspräsident Jörg Dittrich warnt davor, dass mittelständische Betriebe bei der Auftragsvergabe öffentlicher Infrastrukturprojekte leer ausgehen könnten.

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Der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ) sagte Dittrich: “Ich appelliere eindringlich an die Bundesländer, dem Kompromiss mit der Bundesregierung zum Vergabebeschleunigungsgesetz zuzustimmen und ihr mittelstandsfeindliches Agieren in dieser Frage zu beenden.” Entscheidend sei, dass beim geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz sichergestellt werde, “dass am Grundprinzip der Fach- und Teillosvergabe festgehalten wird, so wie es der Kabinettsbeschluss vorsieht”.

Hintergrund ist, dass einige Bundesländer Bedenken angemeldet haben, weil sie befürchten, dass die Vergabeverfahren zu bürokratisch sind und deshalb zu lange dauern. Dittrich bezeichnet es in der NOZ als “inakzeptabel”, “dass einige Länder versuchen, dieses Prinzip mit fadenscheinigen Ausnahmen wie ‚zeitlichen` oder ‚sachlichen Gründen` auszuhebeln”.

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“Damit würde die Gesamtvergabe zur Regel, von der dann vor allem große Konzerne profitieren würden, nicht aber Handwerksbetriebe. Dabei sind genau sie es, die vor Ort für Ausbildung, für Integration, für den Trikotsatz in der Kinderfußballmannschaft, für die Daseinsvorsorge in Städten und Dörfern sorgen. Und zur Belohnung sollen sie von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden? Das wäre an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten”, so Dittrich.

Es sei richtig, dass schneller gebaut werden müsse. “Aber warum können wir nicht einmal Zeit sparen im politischen Prozess, bei der Genehmigung, bei der Planung, in juristischen Auseinandersetzungen?” Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.