
Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz prüft Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Ausweitung des geplanten Gesetzes zum Schutz von Einsatzkräften. Künftig könnten auch Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter unter einen besonderen strafrechtlichen Schutz fallen.
Von Hendrik Paul – 07.42 Uhr
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Einsatz- und Rettungskräften unter Umständen abändern und auf das Zugpersonal ausweiten.
„Die Tötung des Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz hat mich schockiert“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Viele Menschen in Deutschland spüren: Diese brutale Tat steht nicht für sich allein. Wir erleben, wie Aggression und Gewaltbereitschaft im öffentlichen Raum insgesamt zunehmen.“
Der Gesetzentwurf, der bei Attacken auf Einsatz- und Rettungskräfte höhere Strafen vorsieht, sei gerade in der Abstimmung. „In diesem Rahmen prüfen wir auch, ob sich noch Anpassungen an dem Entwurf empfehlen, damit das besondere Unrecht von Angriffen gegen besonders gefährdete Berufsgruppen wie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter noch besser abgebildet wird. „



