
Nach einem umgestürzten Baum auf der Neckarstraße appelliert die Stadt Ludwigsburg an Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Größere Rückschnitte sollten bis Ende Februar erfolgen, bevor ab 1. März die gesetzliche Schutzzeit beginnt.
Von der Redaktion – 09.05 Uhr
Ludwigsburg. Nachdem in der vergangenen Woche ein Baum aus einem Privatwald auf die Neckarstraße gestürzt ist, appelliert die Stadt Ludwigsburg an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Bäume, Hecken und Sträucher regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit zu prüfen. Wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mitteilt, konnten Mitarbeitende der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL) den umgestürzten Baum rasch beseitigen, da sie sich zufällig in der Nähe befanden.
Die Stadt weist darauf hin, dass abgestorbene Äste entfernt und beschädigte Bäume rechtzeitig zurückgeschnitten oder gegebenenfalls gefällt werden sollten, damit keine Gefahr für den Straßenverkehr entsteht. Pflanzen auf privaten Grundstücken dürften weder Verkehrszeichen noch Ampeln verdecken oder die Sicht beeinträchtigen. Hecken und Sträucher seien bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Private Waldbesitzer können sich bei Fragen an die untere Waldbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg wenden. Für Bäume, die unter die städtische Baumschutzsatzung fallen, gelten besondere Vorgaben. Informationen dazu sind auf der Internetseite der Stadt unter ludwigsburg.de/baumschutzsatzung abrufbar. Bei weiteren Fragen unterstützt der Fachbereich Tiefbau und Grünflächen per E-Mail an gruenflaechen@ludwigsburg.de.
Zudem erinnert die Stadt daran, dass größere Rückschnittarbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein sollten. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schutzzeit für Bäume und Sträucher, die bis Ende September dauert. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind von dieser naturschutzrechtlichen Regelung ausgenommen.



