Neue Regeln beschlossen: E-Scooter-Halter haften künftig auch ohne Schuld

Nach stark gestiegenen Unfallzahlen zieht die Bundesregierung Konsequenzen: Künftig haften Halter von E-Scootern auch ohne eigenes Verschulden. Ziel ist es, Geschädigten schneller zu ihrem Geld zu verhelfen – besonders dann, wenn Fahrer nicht ermittelt werden können.

Von Hendrik Paul – 13.06 Uhr

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Berlin. Die Bundesregierung reagiert auf die steigende Zahl von Unfällen mit E-Scootern: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftungsregeln deutlich verschärfen soll.

Kernpunkt ist die Einführung einer sogenannten Gefährdungshaftung für Halter. Diese sollen künftig auch ohne eigenes Verschulden für Schäden haften. Für Fahrer gilt zudem eine Haftung bei vermutetem Verschulden – es sei denn, sie können sich entlasten.

Hintergrund sind deutlich gestiegene Unfallzahlen in den vergangenen Jahren. Während 2020 noch weniger als 6.000 Menschen an E-Scooter-Unfällen beteiligt waren, lag die Zahl 2024 bereits bei über 12.000. Auch unbeteiligte Dritte sind zunehmend betroffen.

Die neuen Regelungen sollen nicht nur für E-Scooter gelten, sondern auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways. Ausgenommen sind jedoch Nutzfahrzeuge in der Bau- und Landwirtschaft.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies insbesondere auf Probleme bei Sharing-Angeboten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“ Es gebe keinen Grund, E-Scooter anders zu behandeln als Autos – „denn bei Mietwagen gelte diese Verantwortung schließlich auch“.