Neue Regeln für Sozialleistungen: Bundestag verabschiedet Bürgergeld-Reform

Der Bundestag hat eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Künftig soll die Leistung „Grundsicherungsgeld“ heißen und mit strengeren Mitwirkungspflichten verbunden sein. Wer Termine versäumt oder Maßnahmen verweigert, muss mit deutlich härteren Sanktionen rechnen.

Von Hendrik Paul – 14.11 Uhr

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Der Bundestag hat die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg gebracht. In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 321 Abgeordnete für die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung. 268 Parlamentarier stimmten dagegen und zwei enthielten sich.

Ein Kernelement der Reform ist, dass die soziale Mindestsicherung künftig nicht mehr „Bürgergeld“, sondern „Grundsicherungsgeld“ heißen soll. Das geht mit verschärften Mitwirkungspflichten und härteren Sanktionsandrohungen einher. Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.

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Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist im Gesetz ein gestuftes Verfahren vorgesehen. Am Ende davon kann der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit auch komplett entfallen. Laut Reformtext sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte künftig dazu verpflichtet sein, „ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einzusetzen“.