
Ludwigsburg führt ab dem 10. Mai eine Katzenschutzverordnung ein. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und Tierleid zu verringern.
Von der Redaktion – 11.59 Uhr
Ludwigsburg. In Ludwigsburg tritt am Sonntag, 10. Mai, eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Das hat die Stadt mitgeteilt. Ziel der Regelung ist es, die Zahl freilebender Katzen langfristig zu verringern und unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.
Hintergrund ist nach Angaben der Stadt eine anhaltende Tierschutzproblematik. Im vergangenen Jahr wurden in Ludwigsburg 152 Fundkatzen im Tierheim aufgenommen oder von Organisationen aus dem Landkreis eingefangen, kastriert und wieder freigelassen. Ein großer Teil der Tiere war demnach krank, einige wurden bereits tot gefunden.
Neue Pflichten für Halter von Freigängerkatzen
Die neue Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet. Künftig müssen Hauskatzen mit Freigang kastriert, eindeutig gekennzeichnet und registriert sein.
Die Kennzeichnung kann per Mikrochip oder Ohrtätowierung erfolgen. Die Registrierung soll über die kostenfreien Haustierregister Tasso oder Findefix laufen.
Auf Verlangen der Stadt müssen Halter einen Nachweis über Kastration und Registrierung vorlegen.
Stadt kann Maßnahmen anordnen
Werden unkastrierte Freigängerkatzen festgestellt, kann die Stadt die Halter verpflichten, die Kastration nachzuholen. In bestimmten Fällen kann die Stadt die Maßnahme auch selbst veranlassen und den Haltern die Kosten in Rechnung stellen. Das gilt etwa dann, wenn ein Tier nicht gekennzeichnet ist und die Verantwortlichen nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden können.
Einfangen, kastrieren, freilassen
Zusätzlich sieht die Verordnung vor, freilebende Katzen einzufangen, zu kastrieren und zu kennzeichnen. Anschließend sollen die Tiere wieder an ihrem Fundort freigelassen werden. Dieses Vorgehen folgt dem sogenannten Einfangen-Kastrieren-Freilassen-Prinzip.
Mit der Umsetzung der Verordnung wird nach Angaben der Stadt der Tierschutzverein Ludwigsburg beauftragt.

