
Der Bundestag hat eine Reform der Lebendorganspende beschlossen. Künftig sollen unter anderem Überkreuz-Spenden möglich sein – ein Schritt, der für viele Patienten neue Hoffnung bedeutet.
Von Hendrik Paul – 17.17 Uhr
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der Lebendorganspende verabschiedet. Ziel ist es, mehr Menschen den Zugang zu lebensrettenden Organen zu ermöglichen – insbesondere bei Nierenspenden.
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Die Linke stimmte dagegen, die AfD enthielt sich.
Neue Möglichkeiten bei Nierenspenden
Kern der Reform ist die Einführung sogenannter Überkreuz-Spenden. Dabei können künftig zwei oder mehr Spender-Empfänger-Paare miteinander kombiniert werden, wenn eine direkte Spende aufgrund medizinischer Unverträglichkeiten nicht möglich ist.
Auch die anonyme, nicht gerichtete Nierenspende wird künftig erlaubt. Zudem soll ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende aufgebaut werden.
Mehr Schutz für Spender
Neben den neuen Möglichkeiten wurde auch der Schutz von Lebendspendern gestärkt. Ziel ist es, die medizinische und rechtliche Absicherung weiter zu verbessern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sprach von einem wichtigen Schritt: „Fehlende Übereinstimmung von Blutgruppen oder Gewebemerkmalen sollen nicht länger die Spende einer Niere an eine nahestehende Person unmöglich machen.“ Es sei „ein Tag der Hoffnung“ für viele Betroffene.

