
Mit dem Jahreswechsel ist eine weitreichende Änderung in Kraft getreten: Meldebehörden müssen personenbezogene Daten junger Erwachsener automatisch an die Bundeswehr übermitteln. Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich. Die Stadt Ludwigsburg informiert über die neuen Regeln – und was für Bürgerinnen und Bürger weiterhin geschützt bleibt.
Von Ayhan Güneş – 15.08 Uhr
Ludwigsburg. Zum 1. Januar 2026 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die Meldebehörden verpflichtet, bestimmte Personendaten an die Bundeswehr weiterzugeben. Hintergrund ist das neue „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“, mit dem die bisherige Möglichkeit zum Widerspruch entfällt. Darauf weist die Stadtverwaltung Ludwigsburg in einer Pressemitteilung hin.
Bislang konnten Bürgerinnen und Bürger beim Bürgerbüro der Stadt Ludwigsburg der Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Diese Option besteht nun nicht mehr. Künftig müssen die Meldebehörden Namen, Anschrift und Geburtsdatum aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, automatisch an die Bundeswehr übermitteln.
Bereits vor dem Jahreswechsel eingegangene Widersprüche wurden mit dem Stichtag 1. Januar 2026 gelöscht. Neue Sperranträge können nicht mehr gestellt werden.
Andere Widerspruchsrechte – etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgemeinschaften oder im Zusammenhang mit Altersjubiläen – bleiben von der Gesetzesänderung unberührt. Bestehende Sperren behalten ihre Gültigkeit.



