Neues Gesetz zur Kindertagesbetreuung: Mehr Mitspracherecht für Eltern in Baden-Württemberg

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Stuttgart – Der Landtag von Baden-Württemberg hat am vergangene Woche (06.11.) mit großer Mehrheit die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes beschlossen. Neben der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege beinhaltet die Änderung auch die Einrichtung eines Landeselternbeirats für den gesamten Bereich der frühkindlichen Betreuung. Dieser Schritt ist ein überaus beachtenswertes Signal zur Stärkung der Mitwirkung von Eltern in der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Stärkere Elternmitwirkung als Meilenstein

„Die Einführung eines gesetzlich verankerten Landeselternbeirats markiert einen wichtigen Meilenstein für die Elternbeteiligung“, erklärt der LEBK-Vorstand. „Mit dieser Gesetzesänderung werden Eltern nun direkt und auf gesetzlicher Grundlage an Themen beteiligt, die in der Kindertagesbetreuung und Tagespflege politisch behandelt werden.“ Um seine Funktion wirksam ausüben zu können, wird der neue Landeselternbeirat auch mit finanziellen Mitteln und einer Geschäftsstelle ausgestattet.

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Stärkung der Elternvertretungen auf kommunaler Ebene

Die LEBK begrüßt besonders die Einführung des neuen Paragrafen 5a, der die Gesamtelternbeiräte auf kommunaler Ebene stärkt. „Dieser Paragraf fördert die Mitwirkung der Eltern direkt dort, wo zentrale Entscheidungen für die frühkindliche Bildung und Betreuung getroffen werden“, so der LEBK-Vorstand. „Angesichts der aktuellen Herausforderungen in vielen Kommunen, wie fehlende Kitaplätze, eingeschränkte Betreuungszeiten und Kontroversen um Elternbeiträge, ist die konstruktive Mitwirkung der Eltern unverzichtbar.“ Der Vorstand betont, dass diese Herausforderungen nur durch enge und verlässliche Zusammenarbeit vor Ort bewältigt werden können: „Es braucht nicht nur mutige und kluge Lösungen, sondern auch ehrliche Kompromisse, die von allen Beteiligten gemeinsam getragen werden. Paragraf 5a ist aus Sicht der LEBK ein wichtiger Schritt, um Eltern als Partner im Bildungsbereich ernsthaft einzubinden und die Entscheidungsprozesse transparenter und nachhaltiger zu gestalten.“

Ausblick auf die erste Wahl im Jahr 2025

Nach aktuellem Stand ist die erste Wahl des gesetzlich legitimierten Landeselternbeirats für die Kindertagesbetreuung für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Bis dahin stehen für die LEBK noch umfangreiche Vorbereitungen an: Die Entwicklung einer Wahl- und Geschäftsordnung sowie die umfassende Information der Gesamtelternbeiräte und der Eltern stehen im Mittelpunkt. Eine sorgfältige Abstimmung soll gewährleisten, dass alle Beteiligten optimal auf die erste Wahl vorbereitet sind. Mit der Wahl des ersten institutionalisierten Landeselternbeirats wird die Elterninitiative der Landeselternvertretung baden-württembergischer Kindertageseinrichtungen schließlich aufgelöst.

LEBK-Vorstand gestern im Landtag

Der gesamte LEBK-Vorstand wa in den Landtag gekommen, um die Debatte live zu verfolgen. Nach der Entscheidung gab es Glückwünsche von Kultusministerin Theresa Schopper, Staatssekretär Volker Schebesta sowie den Sprechern für die Frühkindliche Bildung der Landtagsfraktionen der CDU, Grüne, SPD und FDP, die bereits zuvor in ihren Redebeiträgen die hervorragende Arbeit der LEBK gewürdigt und das Engagement der Vorstandsmitglieder hervorgehoben hatten. „Wir haben uns sehr über die Glückwünsche und das Lob für unsere Arbeit sehr gefreut. Besonders wichtig ist uns, dass heute auch einige der Gründungsmitglieder dabei waren – ihr Mut und Engagement in einer herausfordernden Zeit haben die heute erfolgte gesetzliche Verankerung des Landeselternbeirats überhaupt erst möglich gemacht“, so der LEBK-Vorstand abschließend.

V.i.S.d.P. Heike Kempe