Neues Gutachten hält AfD für verfassungswidrig

Ist die AfD verfassungswidrig? Ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass die Partei verfassungswidrig sei. Die Organisation sieht Demokratiefeindlichkeit belegt und hält einen Verbotsantrag nicht mehr für aussichtslos.

Von Hendrik Paul – 10.48 Uhr

Ein von einer Bürgerrechtsorganisation erstelltes Gutachten bescheinigt der AfD Verfassungswidrigkeit. Das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, sei mit diesem neuen Gutachten „nicht mehr haltbar“, sagte Dana-Sophia Valentiner von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) am Donnerstag bei Vorstellung des Gutachtens in der Bundespressekonferenz.

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Ganz klar habe man einerseits eine „Demokratiefeindlichkeit“ der Partei nachweisen können, andererseits sei zu belegen, dass die AfD ihre politischen Gegner „verfolgen“ wolle. Dabei haben sich die Autoren des Gutachtens ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen bezogen und nach eigenen Angaben streng wissenschaftlich fundiert gearbeitet. Insbesondere seien zahlreiche Quellen aus Sozialen Netzwerken ausgewertet worden. Das Gutachten sei insgesamt auch viel umfangreicher als das Gutachten, das das Bundesamt für Verfassungsschutz erstellt habe.

Das Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ soll ausschließlich über Spenden finanziert worden sein. 900.000 Euro wurden dafür von über 18.000 Unterstützern eingenommen.