Oberbürgermeisterwahl in Ludwigsburg – Briefwahl kann beantragt werden

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Nach der Wahl ist vor der Wahl: Die Kommunal- und Europawahlen sind vorbei; als nächstes steht am Sonntag, 30. Juni, die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigsburg an. Seit Anfang dieser Woche werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wer bis
Sonntag, 9. Juni, keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann von Montag, 10. Juni, bis Freitag, 14. Juni, um 12 Uhr beim Wahlbüro des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste das Wählerverzeichnis einsehen und Einspruch einlegen.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben will, kann mit der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen sowohl für die Wahl am 30. Juni als auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl am Sonntag, 14. Juli, anfordern. Die Stadtverwaltung
Ludwigsburg weist darauf hin, dass zwischen Beantragung der Unterlagen und deren Erhalt einige Zeit liegen kann: Denn die für die Briefwahl erforderlichen Stimmzettel für den 30. Juni stehen erst ab dem 7. Juni zur Verfügung. Grund hierfür ist, dass die
Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterkandidaten erst am 3. Juni endet und der Gemeindewahlausschuss am 5. Juni 2019 über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.

Die Briefwahlunterlagen können online über die Ludwigsburger BürgerApp oder unter www.ludwigsburg.de/wahlen beantragt werden. Eine postalische oder persönliche Beantragung ist mithilfe des Antrags auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben
möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

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Die Internetbeantragung auf www.ludwigsburg.de/wahlen und über die BürgerApp ist erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich, weil Wählernummer und Wahlbezirk angegeben werden müssen. Der schriftliche Antrag kann entweder in einem
frankierten Umschlag an den Fachbereich Bürgerdienste geschickt werden oder in einen der Briefkästen der Stadtverwaltung am Rathaus oder den Bürgerbüros Neckarweihingen und Poppenweiler eingeworfen werden. Die Bürgerbüros nehmen
Anträge auch während der üblichen Sprechzeiten entgegen und leiten sie an das Wahlbüro weiter. Wer den Antrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen abholen will, benötigt neben dessen unterschriebener Wahlbenachrichtigung auch eine
schriftliche Vollmacht.

Die Briefwahlunterlagen können auch an einen anderen Ort als den Wohnort gesendet werden, zum Beispiel den Urlaubsort. Dafür muss auf dem Briefwahlantrag die entsprechende Adresse angegeben sein. Ganz wichtig für Briefwählerinnen und
Briefwähler ist: Die Wahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Im Bereich der Deutschen Post AG werden Briefwahlunterlagen für die Wähler übrigens kostenfrei
befördert. Es ist auch möglich, schon bei Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort zu wählen.
Das Wahlbüro des Fachbereichs Bürgerdienste befindet sich in der Wilhelmstraße 9. Das Wahlbüro hat am Montag von 7.30 bis 16 Uhr, am Dienstag und Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 16 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von
7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 28. Juni, hat das Wahlbüro außerdem von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Erreichbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros auch per E-Mail an wahlen@ludwigsburg.de.