
Vor Beate Zschäpes Zeugenauftritt vor dem Oberlandesgericht Dresden drängt die Anwältin der NSU-Opfer auf die Klärung ungeklärter Fragen zur Terrorserie. Die Nebenklage betont, dass Zschäpe hunderte Fragen zu NSU-Netzwerken und Mitwissern bisher unbeantwortet ließ. Zschäpe sagt in einem Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin aus; die Opferfamilien hoffen auf neue Informationen, während ihre Anwältin Zschäpes Aufrichtigkeit anzweifelt.
Dresden (red) – Vor der Befragung von Beate Z. als Zeugin vor dem Oberlandesgericht Dresden fordert Antonia von der Behrens, die Anwältin der Familie des vom NSU erschossenen Mehmet Kubasik, Antworten auf noch offene Fragen zu der Terrorserie. Die Nebenklage habe Z. im NSU-Verfahren “über 300 Fragen gestellt, die sie alle nicht beantwortet hat”, sagte von der Behrens der “taz” (Mittwochausgabe). “Jetzt wäre die Gelegenheit, ihr diese wieder zu stellen.”
Z. soll am Mittwoch und Donnerstag im Prozess gegen eine als NSU-Helferin beschuldigte Person aussagen. Letzterer wird vorgeworfen, Z. während ihrer Untergrundzeit in Zwickau eine Krankenkassenkarte und Bahncards überlassen zu haben. Z. sitzt derzeit in der JVA Chemnitz eine lebenslange Haftstrafe ab.
Antonia von der Behrens sagte der “taz”, dass mehrere Angehörige zu der Befragung von Z. am Mittwoch anreisen wollen, darunter Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik. “Gamze Kubasik ist zwar skeptisch, was zu erwarten ist, weil Z. über all die Jahre offenkundig nicht bereit war, ihr Wissen offenzulegen. Aber sie hegt doch die Hoffnung, vielleicht etwas Relevantes zu erfahren”, so die Anwältin.
Die Familie Kubasik trieben immer noch die gleichen Fragen um. “Welche Netzwerke hatte der NSU? Wer waren die Mitwisser und Helfer an den Tatorten, insbesondere in Dortmund?”, sagte von der Behrens. “Hätten die Taten mit dem Wissen der V-Männer und des Verfassungsschutzes verhindert werden können? Gamze Kubasik hofft sehr, dass die Vorsitzende Richterin die entscheidenden Fragen stellen und nicht locker lassen wird.”
Die Anwältin bezweifelt, dass Z. eine Aussteigerin aus der rechtsextremen Szene ist. “Sie erhofft sich Vorteile für das Strafvollstreckungsverfahren”, so von der Behrens. Es gehe Z. nur darum, “ihre Haft so sehr wie möglich zu verkürzen”, sagte die Anwältin.


