
Nordrhein-Westfalen will gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern die Organspende neu regeln. Künftig soll gelten: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch Spender. Der Bundesrat berät am Freitag über den Vorstoß – betroffen wären alle volljährigen Menschen in Deutschland. Ziel ist es, Leben zu retten und Wartezeiten zu verkürzen.
Düsseldorf (red) – Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden eingebracht. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag mit.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig alle volljährigen Menschen in Deutschland automatisch als Organspender gelten, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen.
Die Initiative wird am Freitag im Bundesrat beraten.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Widerspruchslösung könne Leben retten und Wartezeiten verkürzen. Laut Eurotransplant warteten zum 1. Januar 2025 bundesweit fast 8.300 Patienten auf ein Spenderorgan, davon über 1.700 in NRW. Im Jahr 2024 wurden jedoch nur rund 2.850 Organe in Deutschland gespendet, wovon knapp 500 aus Nordrhein-Westfalen stammten.
Der Gesetzentwurf enthält detaillierte Regelungen zur Dokumentation von Widersprüchen und zur Rolle der Angehörigen.
So kann ein Widerspruch im Organspende-Register, im Ausweis oder mündlich gegenüber Familienmitgliedern erklärt werden. Die Neuregelung würde zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten, verbunden mit einer umfassenden Aufklärungskampagne.
Nordrhein-Westfalen stellt den Antrag gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

